| I. | Festsetzung der Grundsteuer 2023 | |
| 1. | Steuerfestsetzung | |
| Für alle Steuerschuldner, bei denen für das Jahr 2023 keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Grundsteuer 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. | ||
| Die Festsetzung erfolgt gemäß Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) geändert worden ist. | ||
| 2. | Zahlungsaufforderung | |
| Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2023 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundabgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das unten angegebene Konto des Amtes Franzburg-Richtenberg zu überweisen oder einzuzahlen. | ||
| II. | Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Richtenberg und der Gemeinde Velgast 2023 | |
| 1. | Gebührenfestsetzung | |
| Für alle Gebührenpflichtigen, bei denen für das Jahr 2023 keine Änderung in der Gebührenfestsetzung eingetreten ist, wird die Gebühr für die Straßenreinigung 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Richtenberg vom 31.03.2008 in Verbindung mit der 2. Änderungssatzung vom 23.03.2021 und der Gemeinde Velgast vom 11.04.2013. | ||
| 2. | Zahlungsaufforderung | |
| Die Gebührenpflichtigen werden gebeten, die Gebühr für die Straßenreinigung für 2023 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundabgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das unten angegebene Konto des Amtes Franzburg-Richtenberg zu überweisen oder einzuzahlen. | ||
| III. | Festsetzung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge Wasser- und Bodenverband der jeweiligen Stadt/Gemeinde 2023 | |
| 1. | Gebührenfestsetzung | |
| Für alle Gebührenpflichtigen, bei denen für das Jahr 2023 keine Änderung in der Gebührenfestsetzung eingetreten ist, wird die Gebühr Wasser- und Bodenverband 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes der jeweiligen Stadt/Gemeinde. | ||
| Die Festsetzung erfolgt vorbehaltlich der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage, des Beitragsbescheides des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes der Städte/Gemeinden. | ||
| 2. | Zahlungsaufforderung | |
| Die Gebührenpflichtigen werden gebeten, die Gebühr Wasser- und Bodenverband für 2023 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Gebührenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das unten angegebene Konto des Amtes Franzburg-Richtenberg zu überweisen oder einzuzahlen. | ||
| IV. | Festsetzung der Hundesteuer 2023 der jeweiligen Stadt/Gemeinde | |
| 1. | Steuerfestsetzung | |
| Für alle Steuerschuldner, bei denen für das Jahr 2023 keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, wird die Hundesteuer 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der jeweiligen Stadt/Gemeinde. | ||
| 2. | Zahlungsaufforderung | |
| Die Steuerschuldner werden gebeten, die Hundesteuer für 2023 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das unten angegebene Konto des Amtes Franzburg-Richtenberg zu überweisen oder einzuzahlen. | ||
| Bankverbindung: | Sparkasse Vorpommern | |
| IBAN DE54 1505 0500 0641 0004 21 | ||
| BIC NOLADE21GRW | ||
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuer-und Gebührenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, dem Amtsvorsteher des Amtes Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg einzulegen.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Franzburg, den 03.01.2023
Im Auftrag
Kämmereileiterin