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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Stadt Franzburg schreibt den Verkauf von 2 Baugrundstücken in Franzburg aus

1.

Bauplatz Grüner Weg 20

im B-Plangebiet Nr. 1.2 Wohngebiet „Abtshäger Straße“

Kaufgegenstand:

Die Stadt Franzburg verkauft ein Baugrundstück im Grüner Weg 20 in Franzburg mit einer Größe von 764 m².

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 1.2 der Stadt Franzburg für das Wohngebiet „Abtshäger Straße“. Die Bebauung regelt sich nach den Festlegungen des vorgenannten B-Planes.

Beschreibung des Bauplatzes:

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Lage: Grüner Weg 20, 18461 Franzburg

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Flurstück 60/88, Flur 1, Gemarkung Neubauhof

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Gesamtgröße 764 m²

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Versorgungstechnisch liegen alle öffentlichen Medien im ortsüblichen Umfang am Grundstück an.

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Einhaltung der Festlegung des Bebauungsplanes Nr. 1.2 der Stadt Franzburg für das Wohngebiet „Abtshäger Straße“

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Mindestwert: 40,00 €/m² (insgesamt 30.560 €)

2.

Bauplatz Ernst-Thälmann-Straße 92

im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für den Bereich südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße

Kaufgegenstand:

Die Stadt Franzburg verkauft ein Baugrundstück in der Ernst-Thälmann-Straße 92 in Franzburg mit einer Größe von 820 m².

Der Bauplatz ist vermessen und liegt im Verfahrensgebiet der Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für den Bereich südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße. Die Festlegungen der Satzung sind für den notwendigen Bauantrag zwingend einzuhalten.

Das Grundstück ist mit einer Baulast des Nachbarn Ernst-Thälmann-Str. 91 belegt. Die Baulast ist im Baulastenverzeichnis im Landkreis Vorpommern-Rügen eingetragen.

Beschreibung des Bauplatzes:

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Lage: Ernst-Thälmann-Straße 92, 18461 Franzburg

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Flurstücke 27/300 (435 m²) und 27/306 (385 m²), Flur 1, Gemarkung Neubauhof

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Gesamtgröße 820 m²

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Versorgungstechnisch liegen alle öffentlichen Medien im ortsüblichen Umfang am Grundstück an.

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Einhaltung der Festlegung der Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für den Bereich südwestlich der Ernst-Thälmann-Straße

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Mindestwert: 40,00 €/m² (insgesamt 32.800 €)

Abgabe eines Gebots:

Das Mindestgebot sollte mindestens den jeweiligen Mindestwert von 40,00 €/m² entsprechen.

Bei mehreren Interessenten entscheidet das Höchstgebot. Die Stadt Franzburg verkauft das o.g. Grundstück zum Höchstgebot.

Die Stadt Franzburg ist dennoch nicht verpflichtet, sich für das Höchstgebot oder ein anderes Gebot zu entscheiden.

Bei Zustandekommen eines Kaufvertrages sind zuzüglich zum Kaufpreis sämtliche Nebenkosten für die Durchführung des Kaufvertrages, einschließlich Grunderwerbssteuer sowie die Gebühren des Grundbuchamtes und ggf. Vermessungskosten zu tragen.

Bei Interesse werden die Unterlagen zum Bebauungsplan bzw. zur Satzung und zur Baulast nach Rückmeldung unter Tel. 038322-54143 herausgegeben.

Einreichfrist für die Gebotsabgabe:

Der verbindliche Erwerbsantrag ist mit dem konkreten Preisgebot, mit der Mitteilung der zukünftigen Nutzung und vom Bieter unterzeichnet bis zum 03.03.2023 (Datum des Poststempels) im verschlossenen, gekennzeichneten Umschlag „Kaufangebot: Grundstück Franzburg, Grüner Weg 20“ oder „Kaufangebot: Grundstück Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 92“ im Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71 in 18461 Franzburg, Abteilung Liegenschaften, einzureichen bzw. abzugeben.

Das beigefügte Formular kann genutzt oder unter nachfolgendem Kontakt angefordert werden.

Kontakt:

Amt Franzburg-Richtenberg, Abteilung Liegenschaften

Ernst-Thälmann-Straße 71 in 18461 Franzburg,

Nachfragen bei Frau Hämmerling:

Tel.: 038322-54143, Fax: 038322-703

E-Mail: haemmerling@amt-franzburg-richtenberg.de

Abgabe eines verbindlichen Kaufpreisangebots bis zum 03.03.2023

(Datum des Poststempels) im Amt Franzburg-Richtenberg

Auswahl des Kaufgegenstandes:

Beabsichtigte/s Nutzung/Vorhaben:

Hinweise:

Das Kaufpreisgebot sollte mindestens 40,00 €/m² entsprechen. Bitte beachten Sie für die Abgabe Ihres Gebots, dass ein Verkauf unter diesem Wert nicht erfolgen wird. Die Entscheidung über den Zuschlag obliegt der Stadt Franzburg.

Die Stadt Franzburg ist nicht verpflichtet, sich für das Höchstgebot oder ein anderes Gebot zu entscheiden.

Mit der Abgabe des o. g. Kaufpreisangebots erklärt der Bieter mit seiner Unterschrift verbindlich, dass er zuzüglich zum Kaufpreis sämtliche Nebenkosten für die Durchführung des Kaufvertrages (Notarkosten, Gebühr Grundbuchamt u. a.) einschließlich Grunderwerbssteuer und/oder ggf. Vermessungskosten übernimmt.

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Ort, Datum

Unterschrift