Die Gemeindevertretung der Gemeinde Splietsdorf hat auf ihrer Sitzung am 08.12.2022 die 2. Entwurfsfassung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und mit seiner Begründung inklusive Umweltbericht sowie den Fachgutachten zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Die 2. Entwurfsfassung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch die beantragte Ausnahmegenehmigung zur Verringerung des Waldabstandes gemäß § 2 Abs. 6 WAbstVO M-V im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ ausgelöst.
Die Gemeinde Splietsdorf möchte in dem ihr möglichen Rahmen einen Beitrag zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen leisten und Bauflächen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitstellen. Dazu hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 09.06.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf für eine Fläche östlich der Ortslage Holthof, parallel zur Bahntrasse der Berliner Nordbahn, beschlossen.
Der für die Photovoltaik-Nutzung vorgesehene Standort ist bislang im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um den Flächennutzungsplan an die geplante Photovoltaik-Nutzung anzupassen und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ zu schaffen, wird der Flächennutzungsplan für die Teilfläche des geplanten Solarparks geändert.
Der rd. 7,5 ha große Änderungsbereich liegt rd. 1 km östlich der Ortslage Holthof und erstreckt sich parallel zur Schienentrasse bzw. Gleisanlage der Eisenbahnlinie 6088 Neubrandenburg-Stralsund („Berliner Nordbahn“).
Im Umgriff der Änderungsfläche liegen folgende Flurstücke und Flurstücksteile: 5 (tlw.), 6 (tlw.), 7/5 (tlw.), 26 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Holthof.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches basiert auf den Flächenvorgaben des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Da die Öffentlichkeit von den Änderungen nicht betroffen ist, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei Wochen verkürzt.
| Auslegungszeit: | 10.02.2023 bis einschließlich 24.02.2023 |
| Zu folgenden Zeiten: | |
| Montag von | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag von | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, |
| Donnerstag von | 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Auslegungsort: | Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Zimmer im OG, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg |
Ein barrierefreier Zugang zum Raum der Auslegung ist während der o. g. Zeiten gewährleistet.
Ergänzend stehen die Bekanntmachung und die Unterlagen, die Gegenstand der erneuten öffentlichen Auslegung sind, auch auf der Homepage des Amtes Franzburg-Richtenberg unter www.amt-franzburg-richtenberg.de/splietsdorf.html zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ nicht von Bedeutung ist.
2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf
Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung und folgende Gutachten sowie Fachbeiträge:
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ mit Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Stand: November 2022;
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf, Stand: November 2020;
Bericht zur Brutvogelkartierung, Stand: November 2020;
Bericht zur Reptilienkartierung, Stand: September 2020;
Bericht zur Amphibienkartierung, Stand: September 2020;
Blendgutachten zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“, Stand: Februar 2020;
Hinzu kommen folgende zu Umweltthemen abgegeben Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Landkreis Vorpommern-Rügen mit Schreiben vom 17.07.2022, Stellungnahme Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz und Denkmalschutz;
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Poggendorf mit Schreiben vom 28.07.2022;
Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen der 1. FNP-Änderung, mit Hinweisen auf die bestehende Vorbelastung durch das angrenzende Umfeld insbesondere die Gleisanlage;
zur Funktionsausprägung von Wohn- und Erholungsfunktionen des Änderungsbereiches und seiner näheren Umgebung;
zu möglichen Auswirkungen durch Blendwirkungen;
zu Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion der siedlungsnahen Freiflächen bzw. der Räume mit lokaler Erholungseignung;
zu Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung von Lichtemissionen im Betrieb
zur Bestandserfassung und -bewertung der planungsrelevanten Artengruppen Vögel, Reptilien und Amphibien sowie Ausführungen zu Schutzgebieten, Biotopen, Gehölzen und zum Baumbestand im Änderungsbereich und in der angrenzenden Umgebung des Änderungsbereiches;
zu Vorkommen und der Betroffenheit prüfungsrelevanter Arten im Änderungsbereich und in der angrenzenden Umgebung des Plangebietes (50 m zur Erfassung aller Brutvogelarten, 300 m zur Erfassung von Großvogelarten (z. B. Kranich, Greifvögel), 300 m zur Erfassung der Amphibienfauna);
zu den anlagen- und baubedingten Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Planung aus den Darstellungen der 1. Änderung des FNP;
zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff (Biotopfunktion, Sonderfunktionen der Fauna);
zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinsichtlich des allgemeinen Schutzes wildlebender Tiere und Pflanzen sowie des besonderen Artenschutzes (Gewährleistung der Durchlässigkeit der Einfriedung der Photovoltaik-Freiflächenanlage für Kleintiere (Bodenfreiheit); zeitliche Vorgaben zur Baufeldberäumung zum Schutz von Brutvögeln, bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Amphibien und Reptilien (Aufstellen von Schutzzäunen während der Bauphase und Betreuung während der Wander- bzw. Aktivitätszeiten))
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen der 1. FNP-Änderung, u. a. mit Ausführungen zu den Bodeneigenschaften und Bodenverhältnissen im Plangebiet sowie zur Leistungsfähigkeit des Bodens;
zu Auswirkungen des Vorhabens durch die vorübergehend baubedingten und zur anlagenbedingten Inanspruchnahme der Böden im Plangebiet;
zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien beim Wegebau)
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen der 1. FNP-Änderung, u. a. mit Ausführungen zu den Grundwasserverhältnissen;
zu Oberflächengewässern im Änderungsbereich und der näheren Umgebung (verrohrte Grabentrasse am nördlichen Rand des Änderungsbereiches)
zu Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsfunktion im Hinblick auf die durch den Plan vorbereitete Versiegelung bzw. Teilversiegelung;
zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan vorbereitete mögliche Versiegelung von Flächen (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien beim Wegebau)
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen der 1. FNP-Änderung, u. a. mit Ausführungen zum kleinräumigen Klimagefüge im Änderungsbereich
zur Luftgüte und lufthygienischen Belastung durch Schadstoff- und Staubemissionen;
zu Auswirkungen für das Klima und die Luftgüte
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung (Schienentrasse im Abschnitt Grimmen-Zarrendorf) und zu den Auswirkungen der 1. FNP-Änderung;
zur Darstellung der landschaftsästhetischen Wertigkeit des Änderungsbereiches;
zu Auswirkungen auf die Landschaft durch die Umsetzung der Planung
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen der 1. FNP-Änderung mit Hinweisen zum Vorkommen von archäologischen Denkmälern und erforderlicher Maßnahmen vor Baubeginn sowie Auswirkungen in Bezug auf die Planung
Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Bewertung der Kumulationswirkungen durch zeitgleich geplanten Solarpark in der benachbarten Gemeinden Grimmen
Ausführungen zu Ausgleichsmaßnahmen (Grünflächendarstellung für die Pflanzung einer Feldhecke entlang der westlichen Grenze des Änderungsbereiches sowie die Gestaltung einer extensiven Wiesenfläche im 30 m-Abstand zu einem Feldgehölz)
Bestandsplan mit Darstellung der erfassten Biotope, der erfassten Fauna, der Planung und der Maßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“