Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB geändert. Die Änderung ergibt sich aus der beantragten Ausnahmegenehmigung zur Verringerung des Waldabstandes gemäß § 2 Abs. 6 WAbstVO M-V und macht eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Splietsdorf hat dazu auf ihrer Sitzung am 08.12.2022 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ in der Fassung vom November 2022 gebilligt und mit seiner Begründung inklusive Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie den Fachgutachten zur erneuten Offenlage bestimmt.
Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Durch die Festsetzung verbindlicher Regelungen soll die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebietes gesteuert und damit eine geordnete sowie nachhaltige städtebauliche Entwicklung entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 BauGB gewährleistet werden.
Das Plangebiet liegt rd. 1 km östlich der Ortslage Holthof und erstreckt sich parallel zur Schienentrasse bzw. Gleisanlage der Eisenbahnlinie 6088 Neubrandenburg-Stralsund („Berliner Nordbahn“).
Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von rd. 7,5 ha und umfasst folgende Flurstücke und Flurstücksteile: 5 (tlw.), 6 (tlw.), 7/5 (tlw.), 26 (tlw.) und 28 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Holthof.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
im Norden durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 37,
im Osten durch die Flurstücksgrenze des Flurstückes 7 und die Bahntrasse (Flurstück 27),
im Süden durch die Flurstücksgrenze des Flurstückes 7/4 einschließlich einer Auskragung in das Straßenflurstück 28,
im Westen durch die 120 m Abstandslinie auf den Flurstücken 5, 6 und 7/5.
Da die Öffentlichkeit von den Änderungen nicht betroffen ist, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei Wochen verkürzt.
| Auslegungszeit: | 10.02.2023 bis einschließlich 24.02.2023 |
| Zu folgenden Zeiten: | |
| Montag von | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag von | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, |
| Donnerstag von | 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Auslegungsort: | Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Zimmer im OG, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg |
Ein barrierefreier Zugang zum Raum der Auslegung ist während der o. g. Zeiten gewährleistet.
Ergänzend stehen die Bekanntmachung und die Unterlagen, die Gegenstand der erneuten öffentlichen Auslegung sind, auch auf der Homepage des Amtes Franzburg-Richtenberg unter www.amt-franzburg-richtenberg.de/splietsdorf.html zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ nicht von Bedeutung ist.
2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Splietsdorf“ mit der dazugehörigen Begründung
Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung und folgende Gutachten sowie Fachbeiträge:
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Stand: November 2022;
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand: November 2022;
Bericht zur Brutvogelkartierung, Stand: November 2020;
Bericht zur Reptilienkartierung, Stand: September 2020;
Bericht zur Amphibienkartierung, Stand: September 2020;
Blendgutachten, Stand: Februar 2020.
Hinzu kommen folgende zu Umweltthemen abgegeben Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Landkreis Vorpommern-Rügen mit Schreiben vom 15.07.2022, Stellungnahme Bodenschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz und Denkmalschutz;
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Poggendorf mit Schreiben vom 28.07.2022;
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 24.08.2022.
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, mit Hinweisen auf die bestehende Vorbelastung durch das angrenzende Umfeld insbesondere den Schienenverkehr;
zur Funktionsausprägung von Wohn- und Erholungsfunktionen des Plangebietes und seiner näheren Umgebung;
zu möglichen Auswirkungen durch Blendwirkungen;
zu Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion der siedlungsnahen Freiflächen bzw. der Räume mit lokaler Erholungseignung;
zu Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung von Lichtemissionen im Betrieb
zur Bestandserfassung und -bewertung der planungsrelevanten Artengruppen Vögel, Reptilien und Amphibien sowie Ausführungen zu Schutzgebieten, Biotopen, Gehölzen und zum Baumbestand im Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung des Plangebietes;
zu Vorkommen und der Betroffenheit prüfungsrelevanter Arten im Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung des Plangebietes (50 m zur Erfassung aller Brutvogelarten, 300 m zur Erfassung von Großvogelarten (z. B. Kranich, Greifvögel), 300 m zur Erfassung der Amphibienfauna);
zu den baubedingten Auswirkungen des Vorhabens;
zu den anlagenbedingten Auswirkungen des Vorhabens;
zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff (Biotopfunktion, Sonderfunktionen der Fauna);
zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinsichtlich des allgemeinen Schutzes wildlebender Tiere und Pflanzen sowie des besonderen Artenschutzes (Schutz- und Minderungsmaßnahmen für Reptilien und Amphibien, wie z.B. bauzeitliche Schutzzäune während der Bauphase, Bodenfreiheit der Einfriedung der Anlage bzw. Vorsehen von alternativen Querungsmöglichkeiten, Regelungen zur Durchführung der Baumaßnahme zum Schutz von Brutvögeln und Amphibien, Ausschluss einer Beleuchtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage)
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, u. a. mit Ausführungen zu den Bodeneigenschaften und Bodenverhältnissen im Plangebiet sowie zur Leistungsfähigkeit des Bodens;
zu Auswirkungen des Vorhabens durch die vorübergehend baubedingten und zur anlagenbedingten Inanspruchnahme der Böden im Plangebiet;
zu Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien beim Wegebau)
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, u. a. mit Ausführungen zu den Grundwasserverhältnissen;
zu Oberflächengewässern im Plangebiet und der näheren Umgebung (verrohrtes Fließgewässer 2. Ordnung)
zu Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsfunktion im Hinblick auf die durch den Plan zugelassene Versiegelung bzw. Teilversiegelung;
zu Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung von Flächen (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien beim Wegebau)
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, u. a. mit Ausführungen zum kleinräumigen Klimagefüge im Plangebiet;
zur Luftgüte und lufthygienischen Belastung durch Schadstoff- und Staubemissionen;
zu Auswirkungen für das Klima und die Luftgüte
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung (Schienentrasse im Abschnitt Grimmen-Zarrendorf) und zu den Auswirkungen des Vorhabens;
zur Darstellung der landschaftsästhetischen Wertigkeit des Plangebietes;
zu Auswirkungen auf die Landschaft durch die Umsetzung der Planung;
zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens mit Hinweisen zum Vorkommen von archäologischen Denkmälern und erforderlicher Maßnahmen vor Baubeginn sowie Auswirkungen in Bezug auf die Planung
Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Bewertung der Kumulationswirkungen durch zeitgleich geplanten Solarpark in der benachbarten Gemeinden Grimmen
Ausführungen zur Kompensationsermittlung und zur Art und zum Umfang der gewählten Kompensationsmaßnahmen (Umwandlung von Ackerflächen in extensive Wiesen, Pflanzung einer freiwachsenden Strauchhecke)
Bestandsplan mit Darstellung der erfassten Biotope, der erfassten Fauna, der Planung und der Maßnahmen