Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Str. 71, 18461 Franzburg
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| Mein Zeichen: | Ma/142/82 |
| Datum: | 30.01.2024 |
| Auskunft erteilt: | Frau Martens |
| Tel.: | 038322-54-142 |
| Zentrale: | 038322-54-111 |
| FAX: | 038322-703 |
| E-Mail: | martens@amt-franzburg-richtenberg.de |
| Webseite: | www.amt-franzburg-richtenberg.de |
An die unbekannten Erben der im Grundbuch von Franzburg Blatt 847 eingetragenen Eigentümer
Haimo Hasselmann, mit zuletzt bekannter Anschrift in 51103 Köln Ostheimer Str. 11,
Monika Hasselmann und Holger Hasselmann mit unbekanntem Aufenthalt
Gemäß § 108 des Verwaltungsverfahrens- und Zustellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der gültigen Fassung ist der Bescheid gemäß § 154 (4) BauGB zur Festlegung des Ausgleichsbetrages nach 154 (3) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das o.g. Grundstück durch öffentliche Zustellung bekannt zu machen.
Die öffentliche Bekanntmachung ordne ich hiermit an.
Sie können den für Sie bestimmten Bescheid bei der o. g. ausstellenden Behörde unter Angabe des o.g. Aktenzeichen zu den Öffnungszeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg oder nach Terminvereinbarung einsehen.
Ich weise darauf hin, dass mit der Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden und nach Ablauf der Fristen Rechtsverluste drohen könnten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Kopfbogen angegebenen Behörde, dem Amtsvorsteher des Amtes Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg einzulegen. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage der Veröffentlichung/Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag