Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Str. 71, 18461 Franzburg
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| Mein Zeichen: | Ma/142/39 |
| Datum: | 30.01.2024 |
| Auskunft erteilt: | Frau Martens |
| Tel.: | 038322-54-142 |
| Zentrale: | 038322-54-111 |
| FAX: | 038322-703 |
| E-Mail: | martens@amt-franzburg-richtenberg.de |
| Webseite: | www.amt-franzburg-richtenberg.de |
An die unbekannten Erben und Nachfolger der im Grundbuch von Franzburg Blatt 581 eingetragenen Eigentümer
HGZ Immobilien An- und Verkauf GmbH
mit zuletzt bekanntem Sitz in 18190 Niekrenz, Dorfstraße 40
Gemäß § 108 des Verwaltungsverfahrens- und Zustellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der gültigen Fassung ist der Bescheid gemäß § 154 (4) BauGB zur Festlegung des Ausgleichsbetrages nach 154 (3) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das o.g. Grundstück durch öffentliche Zustellung bekannt zu machen.
Die öffentliche Bekanntmachung ordne ich hiermit an.
Sie können den für Sie bestimmten Bescheid bei der o. g. ausstellenden Behörde unter Angabe des o. g. Aktenzeichen zu den Öffnungszeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg oder nach Terminvereinbarung einsehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Kopfbogen angegebenen Behörde, dem Amtsvorsteher des Amtes Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg einzulegen. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage der Veröffentlichung/Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag