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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Str. 71, 18461 Franzburg

An die unbekannten Erben und Nachfolger der im Grundbuch von Franzburg Blatt 581 eingetragenen Eigentümer

HGZ Immobilien An- und Verkauf GmbH

mit zuletzt bekanntem Sitz in 18190 Niekrenz, Dorfstraße 40

Öffentliche Zustellung

des Bescheides gemäß § 154 (4) BauGB zur Festlegung des Ausgleichsbetrages nach 154 (3) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Franzburg, Flur 1, Flurstück 225/4

Gemäß § 108 des Verwaltungsverfahrens- und Zustellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der gültigen Fassung ist der Bescheid gemäß § 154 (4) BauGB zur Festlegung des Ausgleichsbetrages nach 154 (3) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das o.g. Grundstück durch öffentliche Zustellung bekannt zu machen.

Die öffentliche Bekanntmachung ordne ich hiermit an.

Sie können den für Sie bestimmten Bescheid bei der o. g. ausstellenden Behörde unter Angabe des o. g. Aktenzeichen zu den Öffnungszeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg oder nach Terminvereinbarung einsehen.

Ich weise darauf hin, dass mit der Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden und nach Ablauf der Fristen Rechtsverluste drohen könnten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Kopfbogen angegebenen Behörde, dem Amtsvorsteher des Amtes Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg einzulegen. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage der Veröffentlichung/Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag