Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | |||
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.029.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.160.250 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -130.350 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 983.150 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.041.850 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -58.700 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 283.850 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 404.700 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -120.850 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 85.000 EUR. |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 458.507,22 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 435 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie
1,0 Stellen nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und -auszahlungen mindestens zu 75 % durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3 Abschnitt 3 gesichert ist.
Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2024 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -683.302 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -196.068 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.416.466 EUR. |
Glewitz, den 13.12.2023
Die Gemeindevertretung Glewitz hat am 13.12.2023 mit Beschluss Nr.: 34/23 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 31.01.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Kreditgenehmigung | |
| Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird ein Teilbetrag des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 50.000 Euro mit folgenden Auflagen genehmigt: | |
| • | Vorlage des Bewilligungsbescheides zur Maßnahme „3. BA Umbau ZBO-Gebäude“ und |
| • | Vorlage des Mietvertrages mit dem Pflegedienst |
| Der Betrag ist zweckgebunden für den 3. BA des Umbaus des ZBO-Gebäudes einzusetzen. | |
| 2. | Kreditversagung | |
| Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird der Restbetrag des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 35.000 Euro versagt. | |
| 3. | Kassenkredit | |
| Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV-MV wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 458.507,22 Euro mit folgender Auflage genehmigt: | |
| • | Vorlage der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 30. Juni 2024. |
| 4. | Die Entscheidung ergeht verwaltungsgebührenfrei. | |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg- Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.