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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

www.gaia-mv.de - Übersichtsplan mit Räumlichen Geltungsbereich (rot) der Satzung zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz

über die Genehmigung, den Beitrittsbeschluss und das Inkrafttreten der Satzung zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet „Solarpark Buchholz “ der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 die Satzung zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet “Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Hauptstr. Nr. 2 und westlich der Hauptstr Nr. 3 im Ortsteil Buchholz, auf dem Flurstück 49 der Flur 21 der Gemarkung Buchholz.

Mit Bescheid des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 05.12.2023 (AZ: 511.140.01.10155.23) wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet „Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz mit einer Maßgabe und Hinweisen genehmigt. Dieser Entscheidung wurde seitens der Gemeindevertretung mit Beschluss vom 30.01.2024 beigetreten.

Die Genehmigung mit einer Maßgabe und Hinweisen sowie der Beitrittsbeschluss werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Die Satzung zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet “Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz

tritt mit Ablauf des 16.02.2024 in Kraft.

Der Bebauungsplan mit der Begründung wird zeitnahe auf der Homepage der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz unter https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/gremersdorf-buchholz.html und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) zur Einsicht bereitgestellt.

Jedermann kann die Satzung zum selbständigen Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet “Solarpark Buchholz“ der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz während der Dienststunden (Mo. und Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr, Di. von 08:00 bis 18:00 Uhr, Mi. von 08:00 bis 15:00 Uhr und Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr) oder nach telefonischer Absprache im Amt Franzburg-Richtenberg (Verwaltungssitz Franzburg, E.-Thälmann-Str. 71, 18461 Franzburg) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen worden ist, kann dies nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Nr. 1 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über die Anforderungen an die Aufstellung eines selbständigen Bebauungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen dieses Bebauungsplanes oder seine Durchführung entstandenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gremersdorf-Buchholz, 16.02.2024