Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Franzburg-Richtenberg vom 21.01.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.485.350 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.598.150 EUR | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -112.800 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.485.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 2.760.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -274.700 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 237.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 200.700 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 37.000 EUR |
| festgesetzt. | |||
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 248.500 EUR. |
| 1. | Die Amtsumlage wird auf 20,94 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. |
| 2. | Eine Umlage auf Aufwendungen in besonderen Fällen wird festgesetzt: |
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| Die Höhe des Zinssatzes für die Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei der Einheitskasse des Amtes wird in Höhe des 3-Monats-Euribor jeweils zum Quartalsende festgesetzt. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 27,589 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 2,0 Stelle(n) nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalausgaben und - auszahlungen mindestens zu 75 % durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3 Abschnitt 3 gesichert ist.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 318.521 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 221.305 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 900.859 EUR. |
Franzburg, den 21.01.2025
Der Amtsausschuss des Amtes Franzburg- Richtenberg hat mit Beschluss-Nr.: BV/41/2025-142 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.01.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg- Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.