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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplanes des Amtes Franzburg-Richtenberg

Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002) sind gemäß § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BlmSchV Städte und Gemeinden in der Pflicht, einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und diesen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren (mindestens alle 5 Jahre).

Grundlage für den Lärmaktionsplan sind Lärmkarten, die durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in den betroffenen Hauptverkehrsstraßen dar. Mit Lärmaktionsplänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr geregelt werden.

Die Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem zu betrachtenden Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen, wo Grenzwerte überschritten werden und wie viele Menschen davon betroffen sind. Damit werden Lärmprobleme und deren Ursachen sichtbar gemacht. Lärmaktionspläne sind überall dort aufzustellen, wo Lärmkarten erstellt wurden.

Im Amtsbereich Franzburg-Richtenberg ist die Bundesautobahn A20 als Hauptverkehrsstraße vom Verkehrslärm betroffen. Im Bereich der Anschlussstelle „Grimmen West“ gibt es Überschreitungen der zulässigen Lärmpegelwerte.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/laerm-und-erschuetterungen/gebietsbezogener-laermschutz-eu-umgebungslaermrichtlinie.

Mitwirkung der Öffentlichkeit:

Bevor der Lärmaktionsaktionsplan für den Amtsbereich Franzburg-Richtenberg aufgestellt wird, erhalten Sie Gelegenheit, Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen, die in die weitere Bearbeitung einbezogen werden.

Die Lärmkarten für das Amt Franzburg-Richtenberg werden vom

24. Februar 2025 bis einschließlich zum 24. März 2025

auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg unter dem Link:

https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/laermaktionsplan/

veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Lärmkarten zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71 in 18461 Franzburg öffentlich ausliegen.

Während der Dauer der genannten Auslegungsfrist können von jeder Person Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zu durchzuführenden Lärmaktionsplanung vorgebracht werden. Stellungnahmen sollten bei Möglichkeit elektronisch/per E-Mail an schmiedel@amt-franzburg-richtenberg.de übermittelt werden.

Stellungnahmen können bei Bedarf auch per Post an das Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71 in 18461 Franzburg oder zur Niederschrift in der Amtsverwaltung während der Öffnungszeiten:

Montag:

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:

07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 038322 54210 (Herr Schmiedel) abgegeben werden.