Abb. 1 – Lageplan Geltungsbereich
| hier: | Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB):
Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren Nr. 8 „Gutshaus Gersdin" der Stadt Franzburg gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB;
Die Stadtvertretung der Stadt Franzburg hat in der Sitzung am 09.12.2025gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 8 „Gutshaus Gersdin" der Stadt Franzburg 16.03.2021 beschlossen.
Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans (Plangebiet) umfasst die Grundstücke der Gemarkung Gersdin, Flur 1, FlSt. 31 tlw., 32 tlw., 34 tlw., 53 tlw., 54 tlw. sowie 158 tlw. und ist in dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Das Plangebiet liegt östlich und westlich entlang der Straße Zum Gutshaus in Höhe der Nr. 2 und 3, 18461 Franzburg OT Gersdin.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 18.10.2021 bis 17.11.2021 statt. Der Verfahrensschritt zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde nicht abgeschlossen. Im Laufe des Bauleitplanverfahrens hat die Stadt Franzburg festgestellt, dass auf Seiten des Vorhabenträgers und weiterer Betroffener die Begründung zur Aufstellung einer Bauleitplanung untergegangen ist. Es ist darüber hinaus festzustellen, dass der damalig gewählte Planungsansatz vermutlich ungeeignet war, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Ortsteil zu ermöglichen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich über Unterlagen zum Aufhebungsverfahren des Aufstellungsbeschlusses zur Planung zu unterrichten sowie Äußerungen und Erörterungen abzugeben. Stellungnahmen zum Entwurf können, während des Veröffentlichungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Franzburg–Richtenberg (Telefon: 038322 / 54 – 147; Mail: info@amt-franzburg-richtenberg.de) vorgebracht werden.
Die Unterlagen zum Aufhebungsverfahren des Aufstellungsbeschlusses werden in der Zeit
vom 13.02.2026 bis 20.03.2026
auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg unter:
https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/seite/833808/bebauungsplan-franzburg-nr.-8-gutshaus-gersdin.html
und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter:
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum sind die Planunterlagen ergänzend im Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg zu folgenden Sprechzeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Gross unter der Telefonnummer: 038322-54 147 und der E-Mailadresse: gross@amt-franzburg-richtenberg.de einsehbar.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Auf die Erfassung der Kontaktdaten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird dabei hingewiesen.