Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 2/2026
Gemeinde Glewitz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung aus dem Bauamt für die Gemeinde Glewitz

Abbildung 1 – Lage des Geltungsbereichs zum Vorhaben Flächennutzungsplan Gemeinde Glewitz

Betrifft: Aufstellung zum Flächennutzungsplan Gemeinde Glewitz

hier:

Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung Glewitz hatte am 14.05.2024 die Aufstellung des Flächennutzungsplans Gemeinde Glewitz beschlossen. Die Planung betrifft das gesamte Gemeindegebiet.Die frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 15.11.2024 bis 15.12.2024 statt.Das Verfahren wird als Bauleitplan im Regelverfahren durchgeführt. Es erfolgt hiermit die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten sowie Äußerungen und Erörterungen abzugeben. Stellungnahmen zum Entwurf können, während des Veröffentlichungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Franzburg–Richtenberg (Telefon: 038322 / 54 – 147; Mail: info@amt-franzburg-richtenberg.de) vorgebracht werden.

Die Planunterlagen werden in der Zeit

vom 13.02.2026 bis 20.03.2026

auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg unter:

https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/seite/824798/flächennutzungsplan-der-gemeinde-glewitz.html

und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter:

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene

veröffentlicht.

Im gleichen Zeitraum sind die Planunterlagen ergänzend im Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg zu folgenden Sprechzeiten:

Montags

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstags

07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Gross unter der Telefonnummer: 038322-54 147 und der E-Mailadresse: gross@amt-franzburg-richtenberg.de einsehbar.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zu den Unterlagen werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Arten von Umweltinformationen öffentlich ausgelegt:

Stellungnahmen zu Menschen:

-

Angaben zu Anlagen des besonderen Immissionsschutzes und Abfallrechts

Stellungnahmen zu Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt:

-

Hinweise zu Waldflächen

-

Anforderungen an die Umweltprüfung

-

Hinweise zu Großvögeln im Gemeindegebiet

Stellungnahmen zu Wasser:

-

Hinweise zu Gewässern mit europaweiter Bedeutung und ihren Schutzzielen

-

Hinweise zu allgemeinen rechtlichen Rahmen von Gewässern

-

Hinweise zu Wasserschutzgebieten und

-

Hinweise zu Trinkwasserversorgung, Schmutzwasserleitungen und Anlagen zur Niederschlagsverbringung

Stellungnahmen zu Boden:

-

Hinweise zu Moorböden

Stellungnahmen zu Kultur:

-

Hinweise zu vorhandenen Bau- und Bodendenkmalen

-

Ziele der Raumordnung in Bezug auf Gutsanlagen

-

Hinweise zum Gutspark Strelow

Stellungnahmen zu Landschaft:

-

Hinweise zu Naturdenkmalen

-

Hinweise zu Schutzgebieten

Der beiliegende Umweltbericht enthält Informationen zu den Altlasten und Verdachtsfläche, der Bodenbeschaffenheit im Gemeindegebiet und das Vorkommen unterschiedlicher Tier- und Pflanzenarten. Ferner werden vorhandene Schutzgebiete und deren Ausprägung sowie die Grund- und Oberflächenwasser bzw. einzelne Schutzmaßnahmen betrachtet. Die Inhalte von Planungsvorhaben in der Gemeinde werden auf ihre jeweilige Wechselwirkung mit Schutzgütern betrachtet. Es werden Vorschläge für umweltfachliche Maßnahmen unterbreitet.

Hinweis zum Datenschutz

Auf die Erfassung der Kontaktdaten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.