Der Frühling ist im Anmarsch, was bedeutet, dass bei vielen Haushalten wieder große Mengen an Gartenabfällen, Verschnitt sowie Reste von Sträuchern und Bäumen anfallen.
Abfälle müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz auch in Mecklenburg-Vorpommern immer verwertet werden. Darunter zählen auch die Gartenabfälle. Grundsätzlich ist die Verwertung im eigenen Garten durch Kompostierung oder das Einbringen in die Erde gern gesehen und vielerorts auch Erwünscht. Im Landkreis steht mit der Biotonne zudem ein Erfassungssystem zur Verfügung, welches die Abfälle bürgernah im Abholsystem entsorgt. Daneben nimmt der Landkreis Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen entgegen.
Einfach so auf dem Grundstück verbrannt werden, dürfen die Gartenabfälle nur unter bestimmten Bedingungen. Der Landkreis Vorpommern-Rügen erlaubt dies nur Ausnahmsweise und in besonders seltenen Fällen.