Geltungsbereich des Plangebietes (gelb markiert)
Die Stadtvertretung der Stadt Richtenberg hat auf ihrer Sitzung am 28.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08 „Agri-PV Park Richtenberg“ der Stadt Richtenberg beschlossen und diesen ortsüblich bekanntzumachen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Park Richtenberg“ umfasst die Fläche:
| Gemarkung: | Richtenberg |
| Flur: | 1 |
| Flurstücksnummer: | 100 |
Der Geltungsbereich umfasst 475.450 m².
Der Vorhabensträger Jakobsdorfer Agrar GmbH, Inh. & Geschäftsführer Paul-Friedrich Bugislaus, Hauptstraße 11a, 18442 Jakobsdorf beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 BauGB in der Stadt Richtenberg mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich.
Das aktuell gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Stroms durch die Netzbetreiber sowie den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms. Erklärtes Ziel der Bundesregierung und Landesregierung ist es die Stromerzeugung aus regenerativen Energien stark auszubauen. Durch diese umweltgerechtere Produktion von Strom aus (u. a. Photovoltaik) wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung gefährlicher Klimagase und zur Verminderung der Abhängigkeit von Importen ausländischer fossiler Energierohstoffe geleistet.
Derzeit ist die Fläche unbebaut. Die Erschließung der Fläche ist über die Feldstraße sowie gemeindeeigene Wegeflächen möglich.
Ein Bebauungsplan hat das Ziel, die rechtsverbindlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarstrom zu schaffen. Eine Abgrenzung der Bauflächen muss unter Berücksichtigung der landschaftlichen und topografischen Gegebenheiten sowie der Planungsvorgaben im weiteren Verfahren und in Abstimmung mit der Stadt erfolgen.
Auf dem Planungsgelände soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 25 MWp entstehen. Die Anlage dient der Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht durch sogenannte bifaciale Glas-Glas Module, die beidseitig aktiv sind.
Bei diesem innovativen Anlagenkonzept werden die Module vorzugsweise senkrecht in Nord-Süd-Reihen montiert, so dass die Modulvorder- und Modulrückseiten nach Osten und Westen zeigen.
Für die Integration und Akzeptanz bringt dieses Konzept entscheidende Vorteile:
| a) | Der größte Teil der überplanten Fläche kann weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, so dass der effektive Flächenverbrauch stark verringert wird. Eine „Überbauung“ von Flächen im eigentlichen Sinne findet auf Grund der senkrechten Anordnung nicht bzw. im sehr geringen Umfang statt. |
| b) | Ein netzdienlicher Verlauf der Stromproduktion über den Tag (die Produktionsspitzen liegen vormittags und abends, was den Produktionsverlauf „klassischer“ Anlagen verstetigt); dies sorgt für eine Entlastung der Verteilnetze und eine höhere Wertigkeit der Stromproduktion gegenüber klassischen PV-Anlagen in Südausrichtung. |
Das Plangebiet ist entsprechend seiner Struktur und Einbindung dem Außenbereich zugeordnet. Der Bebauungsplan wird als so genannter „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 2 und § 12 BauGB aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren erfolgen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg bewirkt.
Richtenberg, den 09.02.2023