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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Richtenberg für das Kulturhaus Richtenberg

§ 1

Allgemeines

(1)

Die Stadt Richtenberg kann Benutzern auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages das Kulturhaus Richtenberg für eine Benutzung zur Verfügung stellen, soweit gemeindliche Belange dem nicht entgegenstehen.

(2)

Benutzer können sein: Verbände, Vereine und Gruppen; Einzelpersonen, deren Aufgabenstellung nicht kommerziellen Interessen dient. Weitere Benutzer können kommerzielle und sonstige Antragsteller sein.

(3)

Ein Anspruch auf Überlassung wird durch diese Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus Richtenberg nicht begründet.

§ 2

Nutzungsentgelt

(1)

Die Nutzung des Kulturhauses Richtenberg erfolgt privatrechtlich und wird durch die Entgeltregelung in ihrer jeweils gültigen Form bestimmt. In den Wintermonaten (01. Oktober bis 30.04.) wird für den Heizmehrbedarf ein zusätzliches Entgelt erhoben.

(2)

Das Entgelt wird vor Beginn der Nutzung fällig.

(3)

Es bemisst sich auf 20,00 € je angefangene Stunde für die Benutzung.

Bei einer Nutzung von mehr als 8 Stunden an einem Nutzungstag werden 250,00 € für die Nutzung erhoben.

Die zum Nachweis verbrauchte Elektroenergie ist in Höhe von 0,75 €/kWh durch den Nutzer zu vergüten.

Vor- und Nachbereitungszeiten werden dann nicht kostenpflichtig, wenn die Schlüsselübergabe am Tage vor der Nutzung ab 18:00 Uhr erfolgt und die Schlüsselrückgabe am Tage nach der Nutzung bis 12:00 Uhr erfolgt. Wird der Schlüssel für die Räumlichkeiten vorher übergeben bzw. später zurückgegeben, so wird für jede angefangene Stunde ein Entgelt in Höhe von 25,00 € fällig.

In den Wintermonaten vom 01.Oktober bis zum 30.04. des Jahres, wird jeweils zusätzlich ein Aufschlag in Höhe von 25 % des Gesamtentgeltes erhoben.

(4)

Für die Benutzung des Tresens und der Küche ist jeweils ein Entgelt in Höhe von 25,00 Euro zu erheben.

(5)

Bei Vermietung, die kommerziellen Interessen dient, u.a. durch Inanspruchnahme eines gewerblichen Bewirtschafters (Catering) oder der Erhebung von Eintrittsgeldern bemisst sich das Entgelt je Stunde auf 40,00 Euro. Ausgeschlossen ist die private Nutzung unter Einbeziehung eines Catering-Unternehmens.

Bei einer Nutzung von mehr als 8 Stunden beträgt das Nutzungsentgelt 500,00 Euro.

(6)

Das regelmäßige pauschale Nutzungsentgelt beträgt im Rahmen einer Nutzung von gemeinnützigen Vereinen der Stadt Richtenberg 50,00 Euro wöchentlich / 10,00 Euro täglich. Erfolgt die Nutzung durch gemeinnützige Vereine der Stadt Richtenberg überwiegend mit minderjährigen Vereinsmitgliedern, beträgt das pauschale Nutzungsentgelt 5,00 Euro wöchentlich / 1,00 Euro täglich.

(7)

Für gemeindliche Zwecke erfolgt die Nutzung kostenlos.

§ 3

Antragstellung, Zuständigkeiten, sonstige Regelungen

(1)

Interessenten für die Nutzung des Kulturhauses Richtenberg wenden sich rechtzeitig vor Beginn der Nutzung an den von der Stadt Richtenberg Beauftragten (Amt Franzburg - Richtenberg, Frau Weiser). Dort erhalten sie ein Antragsformular auf Nutzung des Kulturhauses Richtenberg zur Ausfüllung. Der Beauftragte prüft den ausgefüllten und vom Benutzer unterzeichneten Antrag und schließt ggf. den gewünschten Nutzungsvertrag.

(2)

Die Stadt Richtenberg kann mit der Vergabe der Räumlichkeiten einen Bewirtschafter beauftragen. Dann entscheidet dieser bei genehmigter Nutzung über den Nutzungsvertrag im Auftrage der Stadt Richtenberg.

(3)

Weitergehende Regelungen, insbesondere zu den Rechten und Pflichten des Nutzers, Haftungsfragen sowie der Bemessungsgrundlage des jeweiligen Nutzungsentgeltes, enthält der abzuschließende Nutzungsvertrag.

§ 4

Haftung

Der Nutzer haftet für alle während seiner Nutzungszeit schuldhaft verursachten Schäden als Gesamtschuldner mit dem jeweiligen Verursacher. Auf Verlangen ist ein Versicherungsnachweis vorzulegen.

§ 5

Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus Richtenberg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Richtenberg, 30.01.2023