Abbildung 1: Übersicht 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zandershäger Weg“ Stadt Richtenberg
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Information über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 3 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Richtenberg hat in der öffentlichen Sitzung am 10.07.2023 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zandershäger Weg“, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, gefasst.
| 1. | Geltungsbereich |
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zandershäger Weg“ Stadt Richtenberg befindet sich im Südosten der Stadt Richtenberg und schließt an bestehende Wohnbebauung an. Durch den Geltungsbereich werden in der Flur 1, Gemarkung Richtenberg
| - | die Flurstücke 489/9, 489/10, 489/11 vollständig |
| - | und das Flurstück 488 teilweise |
überplant.
Im Norden grenzt die Straße „Zandershäger Weg“ mit entsprechender Wohnbebauung in offener Bauweise. Im Osten begrenzt ebenfalls der „Zandershäger Weg“ mit anschließenden Grünland das Plangebiet. Im Süden findet das Vorhaben durch eine Grünfläche mit einem Sendemast seinen Abschluss. Im Westen wurde die Umgebung ebenfalls mit offener Wohnbebauung verdichtet. Daran schließt sich das Gelände des ehemaligen Krankenhauses der Stadt Richtenberg, welches aktuelle einen häuslichen Krankenpflegedienst beherbergt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Richtenberg umfasst ca. 0,4 ha.
| 2. | Aufstellungsverfahren |
Das Verfahren zur 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zandershäger Weg“ Stadt Richtenberg wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitiger Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
| 3. | Wesentliche planerische Belange |
Mit Beschlussfassung in der Stadtvertretersitzung am 13.09.2021 und hat die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 „Zandershäger Weg“ beschlossen.
Nach Bekanntmachung und Anzeige beim Landkreis Vorpommern-Rügen hat dieser Bebau-ungsplan seine Rechtskräftigkeit erlangt.
Durch den Vorhabensträger wurden Änderungswünsche zum Bebauungsplan angezeigt. Eine Änderung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches (Verkehrsfläche) und die Festsetzung der Baugrenzen innerhalb des Planbereiches.
| 4. | Bekanntmachung |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
| 5. | Information über die Ziele und Zweck der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zandershäger Weg“ gemäß § 13a BauGB |
Der Öffentlichkeit wird, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Gelegenheit gegeben sich innerhalb der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern.
Auf der Homepage der Stadt Richtenberg unter https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/bekanntmachung-richtenberg-b-plan-nr-6/
und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodatenmv.de/Bauleitplaene die ausgelegten Unterlagen von jedermann eingesehen werden.
Die entsprechenden Unterlagen zum Verfahren werden in der Zeit vom 15.03.2024 bis 19.04.2024 nach Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg im Amt Franzburg-Richtenberg in 18461, Ernst-Thälmann-Straße 71 im Bauamt, zu folgenden Sprechzeiten:
| montags | 09:00 - 12:00 Uhr |
| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Stoll unter der Telefonnummer: 038322-54140 und der E-Mailadresse: stoll@amt-franzburg-richtenberg.de
Im Rahmen der durchzuführenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen schriftlich, insbesondere auf elektronischem Wege, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
| Arten umweltbezogener Informationen zu | |
| • | Schutzgut Wasser |
| Es liegen Hinweise zu EU-WRRL-berichtspflichtigen Gewässern in der Umgebung des Plangebiets vor. Weitere Hinweise charakterisieren die Entwässerung und Gewässer in der Umgebung des Plangebiets. |
| • | Schutzgut Boden/ Relief |
| Es liegen keine Stellungnahmen zu Boden/ Relief vor. |
| • | Schutzgut Fläche |
| Es liegt ein Hinweis zur bisherigen Bewirtschaftung vor. |
| • | Schutzgut Klima und Luft |
| Es liegen keine Stellungnahmen zu Boden/ Relief vor. |
| • | Schutzgut Landschaft |
| Es gibt einen Hinweis auf Waldflächen südlich des Plangebiets und eingehaltene Waldabstandsflächen. |
| • | Schutzgut Mensch |
| Es liegen keine Stellungnahmen zu Boden/ Relief vor. |
| • | Schutzgut Biologische Vielfalt |
| Es befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope im Plangebiet. |
| • | Schutzgut Kultur- und sonstige Güter |
| Es gibt keine Hinweise auf Bau- oder Bodendenkmäler. |
Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Umweltbericht sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ist beigefügt.
| Ausgelegte umweltbezogene Informationen | |
| • | Umweltbericht |
| • | Bestands- und Konfliktplan |
| • | Maßnahmenplan |