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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Richtenberg die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus Richtenberg erlassen:

Artikel 1

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus Richtenberg vom 02.05.2011 in der Fassung der 2. Änderung wird wie folgt geändert:

Es wird, der § 2 Absatz 3 Satz 3 gestrichen und wie folgt neu gefasst:

(3)

Es bemisst sich auf 20,00 € je angefangene Stunde für die Benutzung.

Bei einer Nutzung von mehr als 8 Stunden an einem Nutzungstag werden, 250,00 € für die Nutzung erhoben.

Die zum Nachweis verbrauchte Elektroenergie ist in Höhe von 0,75 €/kWh durch den Nutzer zu vergüten.

Vor- und Nachbereitungszeiten werden dann nicht kostenpflichtig, wenn die Schlüsselübergabe am Tage vor der Nutzung ab 18:00 Uhr erfolgt und die Schlüsselübergabe am Tage nach der Nutzung bis 12:00 Uhr erfolgt. Wird der Schlüssel für die Räumlichkeiten vorher übergeben bzw. später zurückgeben, so wird für jede angefangene Stunde ein Entgelt in Höhe von 25,00 € fällig.

In den Wintermonaten vom 01. Oktober bis zum 30.04. des Jahres, wird jeweils zusätzlich ein Aufschlag in Höhe von 25 % des Gesamtentgeltes erhoben.

Satz 3 neu:

Die verbrauchte Elektroenergie wird mit folgenden Pauschalbeträgen abgerechnet:

Tagesnutzung:

25,00 €

Nutzung bis 2 Std.:

2,50 €

Nutzung bis 4 Std.:

5,00 €

Artikel 2

Die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Richtenberg für das Kulturhaus Richtenberg tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Richtenberg, 19.02.2024