Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Richtenberg die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus Richtenberg erlassen:
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturhaus Richtenberg vom 02.05.2011 in der Fassung der 2. Änderung wird wie folgt geändert:
Es wird, der § 2 Absatz 3 Satz 3 gestrichen und wie folgt neu gefasst:
(3)
Es bemisst sich auf 20,00 € je angefangene Stunde für die Benutzung.
Bei einer Nutzung von mehr als 8 Stunden an einem Nutzungstag werden, 250,00 € für die Nutzung erhoben.
Die zum Nachweis verbrauchte Elektroenergie ist in Höhe von 0,75 €/kWh durch den Nutzer zu vergüten.
Vor- und Nachbereitungszeiten werden dann nicht kostenpflichtig, wenn die Schlüsselübergabe am Tage vor der Nutzung ab 18:00 Uhr erfolgt und die Schlüsselübergabe am Tage nach der Nutzung bis 12:00 Uhr erfolgt. Wird der Schlüssel für die Räumlichkeiten vorher übergeben bzw. später zurückgeben, so wird für jede angefangene Stunde ein Entgelt in Höhe von 25,00 € fällig.
In den Wintermonaten vom 01. Oktober bis zum 30.04. des Jahres, wird jeweils zusätzlich ein Aufschlag in Höhe von 25 % des Gesamtentgeltes erhoben.
Die verbrauchte Elektroenergie wird mit folgenden Pauschalbeträgen abgerechnet:
| Tagesnutzung: | 25,00 € |
| Nutzung bis 2 Std.: | 2,50 € |
| Nutzung bis 4 Std.: | 5,00 € |
Die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Richtenberg für das Kulturhaus Richtenberg tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Richtenberg, 19.02.2024