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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Velgast
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Satzung zur Aufhebung der Gebührenordnung der Gemeinde Velgast

für die Überlassung der Sportplätze, Turnhalle und der Schulräume

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung beschließt die Gemeindevertretung Velgast am 29.01.2026 folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung der Gemeinde Velgast für die Überlassung der Sportplätze, Turnhalle und der Schulräume vom 17.12.1992 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Velgast, den 29.01.2026

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter