Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung beschließt die Gemeindevertretung Velgast am 29.01.2026 folgende Satzung:
Die Satzung der Gemeinde Velgast für die Überlassung der Sportplätze, Turnhalle und der Schulräume vom 17.12.1992 wird aufgehoben.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Velgast, den 29.01.2026
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.