| So. 29.03. (Palmsonntag) | |
| 14:00 Uhr | Gottesdienst, Kloster und Schlosskirche Franzburg |
| Do. 02.04. (Gründonnerstag) | |
| 18:00 Uhr | Gottesdienst, Pfarrhaus Richtenberg |
| Fr. 03.04. (Karfreitag) | |
| 10:00 Uhr | Gottesdienst, Kloster und Schlosskirche Franzburg |
| So. 05.04. (Ostersonntag) | |
| 10:30 Uhr | Gottesdienst, Kloster und Schlosskirche Franzburg |
| So. 12.04. (Quasimodogeniti/ Weißer Sonntag) | |
| 10:00 Uhr | Gottesdienst, Nikolaikirche (Pfarrhaus) Richtenberg** |
** Der Gottesdienstort stand bei Readaktionsschluss noch nicht genau fest
| Mi. 08.04. | |
| 14:00 Uhr | Pfarrhaus Richtenberg |
| Fr. 20.03. | |
| 16:00 - 18:30 Uhr | Pfarrhaus Franzburg (mit gemeinsamen Abendessen) |
| Di. 17.03 | |
| 18:30 Uhr | Pfarrhaus Franzburg |
| Di. 31.03. | |
| 18:30 Uhr | Pfarrhaus Franzburg |
Bitte beachten Sie auch unsere Aushänge in den Schaukästen, da kurzfristige Änderungen stattfinden können.
Unsere aktuelle Gemeindebriefausgabe mit Informationen und Neuigkeiten aus unserem Pfarrsprengel finden Sie in der Box am Pfarrhaus Franzburg, in der Kirche Steinhagen sowie zur Abholung in den Pfarrbüros Franzburg und Steinhagen und digital unter: https://www.kirche-mv.de/franzburg-richtenberg-steinhagen/gemeindebrief.
Bitte beachten Sie auch die folgende Information zur Grabstellenberäumung auf dem kirchlichen Friedhof in Richtenberg!
Auf dem kirchlichen Friedhof in Richtenberg befinden sich einige ausgelegene aber noch unberäumte Grabstellen. Laut der aktuellen Friedhofsatzung sind ausgelegene Grabstellen von den Angehörigen zu räumen.
§35 (2) der aktuell gültigen Satzung besagt
„(2) Nach Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabmale einschließlich des Sockels bzw. Fundamentes und sonstige bauliche Anlagen durch die Nutzungsberechtigten zu entfernen, soweit es sich nicht um Grabmale nach § 36 handelt. Geschieht dies nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts, so ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abzuräumen oder abräumen zu lassen. Den Nutzungsberechtigten steht eine Entschädigung für abgeräumte Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen nicht zu. Sofern Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen von dem Friedhofsträger oder in seinem Auftrag abgeräumt werden, können die Nutzungsberechtigten zur Ãbernahme der Kosten herangezogen werden“
Daher werden die Angehörigen folgender Grabstellen gebeten die Grabstelle zu beräumen und die Grabmale (einschließlich des Sockels) zu entfernen.
Eheleute Horst und Elfriede Biederstädt
Walter Roever
Eheleute Walter Mierendorff
Eheleute Else und Otto Hoftreter
Ewald Lange, Erna Lange, Harry Hagen
Eheleute Alexander Richter
Meta Waterstrat
Wanda und Erwin Pomp
Friedrich Peters
Hermann Ehlert
Eheleute Ernst Büssow
Die Kirchengemeinde bittet die Angehörigen der oben genannten Verstorbenen, die Grabstellen zu beräumen. Sollten die Grabstellen bis zum 31.03. 2026 nicht beräumt und die Grabmale nicht entfernt worden sein, behält sich die Kirchengemeinde vor, die Grabstellen selbst zu beräumen und die Kosten hierfür den Angehörigen in Rechnung zu stellen.
Priesterbrink 7, 18461 Franzburg
Dienstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 038322 - 551091
E-Mail: franzburg-pfa@pek.de
Dorfstraße 17, 18442 Steinhagen
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefon: 038327 - 60251
Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis
Evangelische Bank EG
DE76 5206 0410 2205 4227 44
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