Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 569.150 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 777.850 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 552.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 692.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -140.700 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 38.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 49.100 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -10.900 EUR |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 55.200 EUR.
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 300 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 300 v. H. | |
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,094 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Im Sinn des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1,0 Stellen nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und -auszahlungen mindestens zu 75 % durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3, Abschnitt 3 gesichert ist.
Übertragungsvermerk
Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2023 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden.
Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.074.618 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 465.774 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.459.288 EUR. |
Splietsdorf, 23.02.2023
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Splietsdorf hat mit Beschluss-Nr.: 03/23 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.