| Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - | 24106 Kiel, 10. Januar 2024 Feldstraße 234 |
I.
— Bonn, 10. Januar 2024
- BMVg IUD I 3 - Anordnung-Nr.: I/070 MV/1 -
Mit Anordnung vom 22. Oktober 2012, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: I/070MV/1 wurde ein Gebiet in der Stadt Grimmen und der Gemeinde Splietsdorf, Kreis Vorpommern-Rügen, Land Mecklenburg-Vorpommern zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Grimmen 2 DFMG (2) erklärt.
Diese Anordnung wird aufgrund des § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, S. 706), mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Greifswald
Domstraße 7
17489 Greifswald
erhoben werden.
Im Auftrag
| II. | Die öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - vom 25. Juli 2017 verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. |
Im Auftrag