Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 20.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.427.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.359.850 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -874.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.171.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 3.094.250 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -922.350 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 594.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.150.100 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -1.555.200 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 1.126.000 EUR. |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.266.814,47 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 365 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 435 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 10,222 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 2,0 Stellen nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und -auszahlungen mindestens zu 75% durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3, Abschnitt 3 gesichert ist.
Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2024 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.386.107 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.503.868 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.110.808 EUR. |
Franzburg, den 20.02.2024
Die Stadtvertretung Franzburg hat am 20.02.2024 mit Beschluss-Nr.: 03/24 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen ist am 20.03.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.126.000 Euro genehmigt. | |
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| Ein Teilbetrag in Höhe von 786.000 Euro ist zweckgebunden für die Maßnahme,,Speisehalle" einzusetzen. | |
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| Die Genehmigung des Teilbetrages von 340.000 Euro für die Maßnahme „Buswendeschleife" erfolgt unter den Bedingungen der Vorlage der Unterlagen nach § 9 GemHVO sowie des Nachweises der Voraussetzungen des § 17a Abs. 2 und 3 GemHVO. | |
| 2. | Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird ein Teilbetrag des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite von 2.837.614,77 Euro mit folgenden Auflagen genehmigt: | |
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| • | Vorlage der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 30. Juli 2024 und |
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| • | Vorlage einer Liquiditätsplanung. |
| 3. | Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird der Restbetrag des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite von 429.200 Euro versagt. | |
| 4. | Die Entscheidung ergeht verwaltungsgebührenfrei. | |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg- Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.