Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 4.269.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.152.700 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -792.800 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.408.950 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 4.570.300 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.161.350 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.998.450 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.644.950 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -646.500 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 478.150 EUR. |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.050.589,27 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 396 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 350 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,923 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie
1,0 Stelle nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und -auszahlungen mindestens zu 75 % durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3 Abschnitt 3 gesichert ist.
Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2024 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.717.933 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -635.368 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 5.918.341 EUR. |
Velgast, den 01.02.2024
Die Gemeindevertretung Velgast hat am 01.02.2024 mit Beschluss-Nr.: 03/24 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zur genehmigungspflichtigen Festsetzung ist am 15.03.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 478.150 Euro genehmigt. | |
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| Ein Teilbetrag in Höhe von 97.000 € ist zweckgebunden für den Eigenanteil am Wegebau Starkow (M 205) einzusetzen. | |
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| Ein weiterer Teilbetrag von 62.450 € ist zweckgebunden für den Eigenanteil am Wegebau Koppelweg (M 208w) zu verwenden. | |
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| Die Genehmigung des Teilbetrages von 143.700 € für die Straßenbaumaßnahme Lendershagen erfolgt unter der Bedingung der Vorlage der Unterlagen nach § 9 GemHVO. | |
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| Die Genehmigung des Teilbetrages in Höhe von 100.000 € für den Spielplatz im B-Plan-Gebiet,,Bussiner Weg" ergeht unter der Bedingung der Vorlagen des Erschließungsvertrages mit dem privaten Investor sowie einer Kostenermittlung. | |
| 2. | Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird ein Teilbetrag des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite von 882.239,27 Euro mit folgender Auflage genehmigt: | |
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| • | Vorlage und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 30. Juli 2024. |
| 3. | Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird der Restbetrag des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite von 168.350 Euro versagt. | |
| 4. | Die Entscheidung ergeht verwaltungsgebührenfrei. | |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg- Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.