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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 4/2026
Gemeinde Splietsdorf
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Splietsdorf für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.02.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

870.700 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

956.350 EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-85.650 EUR

 

 

2.

im Finanzhaushalt auf

 

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

 

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

 

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

 

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

 

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

85.100 EUR.

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 

 

(Grundsteuer A) auf

300 v. H.

 

b)

für die Grundstücke

 

 

(Grundsteuer B) auf

300 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer auf

300 v. H.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,094 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Im Sinn des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 Stellen nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und -auszahlungen mindestens zu 75% durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3, Abschnitt 3 gesichert ist.

§ 7

Übertragungsvermerk

Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2026 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende Haushaltsjahr vorgetragen werden.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

 

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-976.658 EUR.

2.

Zum Finanzhaushalt

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

589.910 EUR.

3.

Zum Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.201.093 EUR.

Vorland, 26.02.2026

Gez. Blömer
Bürgermeister
Hinweis:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Splietsdorf hat mit Beschluss-Nr.: 02/26 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.03.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg- Richtenberg bei der Kämmereileitung

öffentlich aus.

Gez. i. A. Schönfeld
Leiterin der Kämmerei

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Gez. i. A. Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter