Die Stadt- und Gemeindevertretungen des Amtes Franzburg-Richtenberg haben die Vorschlagslisten für das Schöffenamt für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 aufgestellt und beschlossen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 07.07.2021 (BGBl. I S. 2363), liegt die Vorschlagsliste in der Zeit vom
08. bis 17.05.2023
während der Öffnungszeiten montags von 09:00 bis 12:00 Uhr, dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags von 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: (038322) 54116 zu jedermanns Einsicht in der Amtsverwaltung Franzburg-Richtenberg aus.
Interessenten melden sich bitte bei Herrn Prieß im Amtsgebäude in 18461 Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71.
Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Über die Einsprüche entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Stralsund.
Franzburg, 25.04.2023
im Auftrag