Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/ Wolthof“ der Gemeinde Glewitz
Auszug aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/ Wolthof“ (Planzeichnung)
| hier: | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. |
Die Gemeindevertretung Glewitz hat in ihrer Sitzung am 14.05.2024 gem. 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/Wolthof“ der Gemeinde Glewitz beschlossen.In ihrer Sitzung am 17.12.2025 hat die Gemeindevertretung Glewitz den Beschluss über die Änderung der Verfahrensart von einem Angebots-Bebauungsplan (§ 30 Abs. 2 BauGB) in einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Abschluss eines Durchführungsvertrages (§ 12 BauGB) gefasst.
In der Gemarkung Jahnkow und Wolthof sind folgende Flurstücke von der Planung betroffen (siehe Anlage 1: Übersichtsplan):
| Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Jahnkow | 11 | 19 |
| Jahnkow | 11 | 80 |
| Jahnkow | 11 | 12 (tw.) |
| Jahnkow | 11 | 5 |
| Jahnkow | 11 | 20 |
| Wolthof | 11 | 35 |
| Wolthof | 11 | 36 |
Das Verfahren wird als Bauleitplan im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung durchgeführt.
Es erfolgt hiermit die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/Wolthof“ der Gemeinde Glewitz, bestehend aus Planzeichnung (s. Anlage 2: Auszug), Begründung und Umweltbericht, während der Veröffentlichungsfrist ausgelegt.
Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten sowie Äußerungen und Erörterungen abzugeben. Stellungnahmen zum Entwurf können, während des Veröffentlichungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Franzburg–Richtenberg (Telefon: 038322 / 54 – 147; Mail: info@amt-franzburg-richtenberg.de) vorgebracht werden.
Die Planunterlagen werden in der Zeit
auf der Internetseite des Amtes Franzburg-Richtenberg unter:
https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/seite/852136/bekanntmachung-zum-b-plan-nr.-1-glewitz-agri-pv-anlage-jahnkow-wolthof.html
und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter:
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum sind die Planunterlagen im Amt Franzburg-Richtenberg, Bauamt, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg zu folgenden Sprechzeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Gross unter der Telefonnummer: 038322-54 147 und der E-Mailadresse: gross@amt-franzburg-richtenberg.de einsehbar.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:
(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
(2) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:
| Schutzgüter Pflanzen und Tiere: | |
| - | finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zum Landschaftsschutz-gebiet „Trebel“, zum Schreiadler, nicht heimischer Pflanzenart, zu Biotoptypen, zu geschützte Biotope, zum Wald, zu Strauch- und Baumpflanzungen, zum Artenschutz, zu Tierartengruppen, zu Lebensraumpotenzialen, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen, |
| Schutzgüter Boden und Wasser: | |
| - | finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Wasser- und Bodenverband „Trebel“, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bodenarten, zu Acker-zahlen, zur Bodennutzung /-funktionen, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver und -entsiegelung, zum Grabensystem, zu Gewässern 2. Ordnung, zur EG-Wasserrahmenrichtlinie, Gewässerunterhaltungs-streifen, zum Moorschutz, zur Wiedervernässung, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Hydrologie, bodenkundliche Baubegleitung, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen, |
| Schutzgüter Klima und Luft: | |
| - | finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, zu vorhabenbedingten Auswirkungen, |
| Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter: | |
| - | finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zum Landschaftsschutz-gebiet „Trebel“, zur natürlichen Eigenart der Landschaft, zu Baudenk-male und Bodendenkmale, zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägen-den Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen, |
| Schutzgut Mensch: | |
| - | finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Rügen, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht, zu Emissionen und Im-missionen, zum Brandschutz/ Löschwasserversorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen, zu Gemeinwohl und Wertschöpfung. |
Auf die Erfassung der Kontaktdaten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
Franzburg, 23.04.2026