Die Zahnbürste liegt plötzlich im Kühlschrank, die Geldbörse ist verschwunden und Oma Erna möchte zu ihrer vor fünf Jahren verstorbenen Schwester fahren. Immer häufiger kommen solche Situationen vor, schildert uns die Enkeltochter in der Beratung die Situation zu Hause.
Sie lebt mit ihrer Oma Erna zusammen in deren Einfamilienhaus, seit der Opa vor zwei Jahren verstorben ist. Die Enkelin berichtet weiter, dass sich Oma Erna in der Regel nicht an das Geschehene erinnern kann, sobald sie wieder im Hier und Jetzt ist. Oma Erna soll so lange es geht in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Zur Beratung ist sie eigentlich nur gekommen, weil ihr die Nachbarin den Tipp mit dem Pflegestützpunkt gegeben hat.
Die Pflege- und Sozialberaterinnen informieren die Enkeltochter über die Leistungen der Pflegeversicherung und wie diese dabei helfen können, die Versorgung der Oma sicherzustellen. Damit Oma Erna Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten kann, muss zu allererst festgestellt werden, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im ersten Schritt muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse von Oma Erna gestellt werden. Dieser wird nach Antragseingang an den medizinischen Dienst (MD) weitergeleitet. Ob und wie stark eine Person pflegebedürftig ist, stellt der MD in der Regel in einen Hausbesuch fest. Es wird geprüft, inwieweit die Selbständigkeit und die Fähigkeiten der Menschen mit Pflegebedarf beeinträchtigt sind und ermittelt, ob bzw. welcher der fünf Pflegegrade vorliegt.
Der Enkelin wird erklärt, dass die Antragstellung gemeinsam im Pflegestützpunkt und auch eine Beratung zur Begutachtung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse erfolgen kann. Gerne nimmt die Enkelin das Angebot an und der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird gemeinsam besprochen und gestellt. Auch erhält die Enkelin eine umfassende Beratung zur Begutachtung des MDs. Zum Glück, haben sie und Oma Erna bereits vor ein paar Jahren eine Vorsorgevollmacht erstellt, sodass sie jetzt für die Oma tätig werden kann.
Gemeinsam wird vereinbart, dass sich die Enkeltochter wieder im Pflegestützpunkt meldet sobald sie den Bescheid von der Pflegekasse über den Pflegegrad erhalten hat. Dann kann in einem weiteren Gespräch geklärt werden, welche Möglichkeiten der Unterstützung es über die Pflegekasse gibt.
Nach ca. fünf Wochen meldet sich die Enkeltochter wieder im Pflegestützpunkt. Sie berichtet, dass sie jetzt den Bescheid der Pflegekasse bekommen hat. Oma Erna hat den Pflegegrad 2 erhalten. Die Beraterinnen informieren sie über die Leistungen der Pflegekasse bei Pflegerad 2 sowie über mögliche soziale Hilfen.
Die Enkelin ist sehr froh über die Beratung durch den Pflegestützpunkt und weiß, dass sie dort immer kompetente Ansprechpartnerinnen hat, sollte sie erneut Fragen zum Thema Pflege oder Soziales haben.
Während der letzten fünf Jahre hat sich der Pflegestützpunkt im Landkreis etabliert und ist eine der ersten Anlaufstellen für pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihren Angehörigen.
Die Pflege- und Sozialberaterinnen im Pflegestützpunkt informieren und beraten die Ratsuchenden kostenlos, neutral und fachgerecht zu allen Fragen der Pflege sowie zur Finanzierung der Pflege und möglichen Sozialleistungen.
Der Pflegestützpunkt wird gemeinsam von den Pflegekassen und dem Landkreis betrieben.
Pflegestützpunkt Ribnitz-Damgarten: Gänsestr. 2, 18311 Ribnitz-Damgarten,
Tel.: 03831 357 1807 oder 357 1808
| Öffnungszeiten: | Di. | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
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| Do. | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung