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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Staatliches Amt für

Landwirtschaft und Umwelt

Vorpommern

Az: 31/33241/5433.31-0

Flurneuordnungsverfahren:

Thomashof

Gemeinden:

Tribsees

Landkreis:

Vorpommern-Rügen

Ladung zur Teilnehmerversammlung und zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern

Im Auftrag des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft „Thomashof“ werden die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die sonstigen Beteiligten am Flurneuordnungsverfahren (gem. § 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer Teilnehmerversammlung eingeladen.

Versammlungstermin:

Dienstag, den 13.07.2023 um 18.00 Uhr

Versammlungsort:

Rathaus der Stadt Tribsees (Saal),

Karl-Marx-Str. 18 in 18465 Tribsees

Tagesordnung:
  1. Information über Flurneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

  2. Stand des Flurneuordnungsverfahrens „Thomashof“

  3. Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

  4. Sonstiges

Hinweise zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern:

Mit dem Beschluss über die Anordnung des Verfahrens ist die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens „Thomashof“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des Verfahrens und besteht aus der Gesamtheit der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Für sie handelt als ausführendes Gremium und Interessenvertretung ein Vorstand. Der Vorstand bestand aus 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, mit der Nachwahl wird der Vorstand auf 5 Mitglieder und 5 Stellvertreter erweitert.

Durch das Ausscheiden von Mitgliedern und Stellvertretern und der Vergrößerung des Vorstandes ist die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft notwendig. Die Mitglieder und Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Stralsund, den 09.05.2023

Im Auftrag

gez. Eulenberger
Dezernent
Integrierte ländliche Entwicklung