Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
wir möchten Sie daran erinnern, dass jeder Hund, der in einer Gemeinde unseres Amtes Franzburg-Richtenberg gehalten wird, gemäß den geltenden Vorschriften zur Hundesteuer angemeldet werden muss. Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Absatz 1 der Kommunalabgabenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit der jeweils gültigen Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen nach Anschaffung oder nach Zuzug in die Gemeinde bei der zuständigen Amtsverwaltung dem Amt Franzburg-Richtenberg zur Hundesteuer anzumelden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder persönlich im Amt Franzburg-Richtenberg in 18461 Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71. Für jeden angemeldeten Hund erhalten Sie ggf. eine Hundesteuermarke, die am Halsband befestigt mitzuführen ist.
Was passiert bei Nichtanmeldung?
Eine unterlassene oder verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 17 KAG M-V in Verbindung mit der Hundesteuersatzung mit einem Bußgeld geahndet werden. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden, und kommen Sie Ihrer Pflicht rechtzeitig nach.
Fragen?
Bei Fragen zur Anmeldung, zur Höhe der Hundesteuer oder zur Hundesteuersatzung wenden Sie sich bitte:
Frau Ewert für die Gemeinden Franzburg, Richtenberg, Gremersdorf-Buchholz, Weitenhagen und Millienhagen-Oebelitz
Tel. 038322 / 54 – 124
ewert@amt-franzburg-richtenberg.de
oder
Frau Esins für die Gemeinden Velgast, Splietsdorf, Wendisch Baggendorf, Glewitz und Papenhagen
Tel. 038322 / 54 – 125
esins@amt-franzburg-richtenberg.de
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!