Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 28.01.2026 sowie vom 29.04.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
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| auf einen Gesamtbetrag der Erträge von | 550.470 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 989.260 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -438.790 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 488.070 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 886.610 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -398.540 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 582.950 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 688.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -105.550 EUR |
festgesetzt.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 55.700 EUR. |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 704.947,21 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 363 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,512 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Im Sinn des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 Stellen nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und —auszahlungen mindestens zu 75 % durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3 Abschnitt 3 gesichert ist.
Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2026 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende
Haushaltsjahr übertragen werden.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -860.058 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -733.901 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 178.767 EUR. |
Millienhagen, 29.04.2026
Ort, Datum
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz hat am 28.01.2026 mit Beschluss-Nr.: 03/2026 sowie am 29.04.2026 mit Beschluss Nr.: 10/26 (Ergänzungsbeschluss) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen als
untere Rechtsaufsichtsbehörde zur genehmigungspflichtigen Festsetzung ist am 02.06.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
| I. | Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 55.700 € genehmigt. |
| II. | Gemäß § 53 Absatz 3 KV-MV wird ein Teilbetrag des unter § 4 der Haushaltssatzung 2026 für die Gemeinde Millienhagen-Oebelitz festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von 580.124 € genehmigt. |
| III. | Die Entscheidung ergeht verwaltungsgebührenfrei. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die ordnungsgemäße Bekanntmachung erfolgte gern. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz am 04.06.2026 auf der Homepage des Amtes Franzburg-Richtenberg (https://www.amt-franzburg-richtenberg.de unter öffentliche Bekanntmachungen sowie bei der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz unter der Rubrik „Finanzen: Haushaltssatzungen").
Die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg erfolgt rein informativ.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe auf der Homepage des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg bei der Käm- merei eitung, Zimmer FR-02-001, öffentlich aus.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommem nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.