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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 6/2026
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 28.01.2026 sowie vom 29.04.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt

auf einen Gesamtbetrag der Erträge von 

550.470 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

989.260 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-438.790 EUR

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

488.070 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

886.610 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-398.540 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

582.950 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

688.500 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-105.550 EUR

festgesetzt.

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

55.700 EUR.

§3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

704.947,21 EUR.

§5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,512 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Im Sinn des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 Stellen nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und —auszahlungen mindestens zu 75 % durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3 Abschnitt 3 gesichert ist.

§7

Übertragungsvermerk

Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2026 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende

Haushaltsjahr übertragen werden.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Millienhagen, 29.04.2026

Ort, Datum

 

 

 

Hinweis:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz hat am 28.01.2026 mit Beschluss-Nr.: 03/2026 sowie am 29.04.2026 mit Beschluss Nr.: 10/26 (Ergänzungsbeschluss) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen als

untere Rechtsaufsichtsbehörde zur genehmigungspflichtigen Festsetzung ist am 02.06.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:

I.

Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 55.700 € genehmigt.

II.

Gemäß § 53 Absatz 3 KV-MV wird ein Teilbetrag des unter § 4 der Haushaltssatzung 2026 für die Gemeinde Millienhagen-Oebelitz festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von 580.124 € genehmigt.

III.

Die Entscheidung ergeht verwaltungsgebührenfrei.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die ordnungsgemäße Bekanntmachung erfolgte gern. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz am 04.06.2026 auf der Homepage des Amtes Franzburg-Richtenberg (https://www.amt-franzburg-richtenberg.de unter öffentliche Bekanntmachungen sowie bei der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz unter der Rubrik „Finanzen: Haushaltssatzungen").

Die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg erfolgt rein informativ.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe auf der Homepage des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg bei der Käm- merei eitung, Zimmer FR-02-001, öffentlich aus.

 

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommem nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.