Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.06.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt
| von bisher | auf | |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 438.850 EUR | 423.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 881.250 EUR | 866.050 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -426.450 EUR | -426.300 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt
| von bisher | auf | |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 375.250 EUR | 360.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 768.250 EUR | 753.050 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -393.000 EUR | -392.850 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 419.450 EUR | 419.450 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 494.500 EUR | 494.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -75.050 EUR | -75.050 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher | 577.598,77 EUR | auf | 577.598,77 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden nicht geändert
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt | statt bisher 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
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| nunmehr 1,512 Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
Im Sinn des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 Stellen nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und -auszahlungen mindestens zu 75 % durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3 Abschnitt 3 gesichert ist.
Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2024 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | von bisher | -1.124.226 EUR |
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| auf voraussichtlich | -1.124.076 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | von bisher | -645.384 EUR |
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| auf voraussichtlich | -645.234 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | von bisher | -79.378 EUR |
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| auf voraussichtlich | -79.228 EUR. |
Millienhagen, 05.06.2024
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.