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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.06.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher

auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

438.850 EUR

423.800 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

881.250 EUR

866.050 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-426.450 EUR

-426.300 EUR

2.

im Finanzhaushalt

von bisher

auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

375.250 EUR

360.200 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

768.250 EUR

753.050 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-393.000 EUR

-392.850 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

419.450 EUR

419.450 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

494.500 EUR

494.500 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-75.050 EUR

-75.050 EUR

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher

577.598,77 EUR

auf

577.598,77 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden nicht geändert

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

statt bisher 2,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr 1,512 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

Im Sinn des § 48 Abs. 3 Nummer 2 Kommunalverfassung M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 Stellen nicht übersteigt und die Finanzierung der Personalaufwendungen und -auszahlungen mindestens zu 75 % durch eine Förderung nach dem SGB II, Kapitel 3 Abschnitt 3 gesichert ist.

§ 7

Übertragungsvermerk

Zweckgebundene Spendengelder, die im Haushaltsjahr 2024 eingegangen sind und nicht verwendet wurden, dürfen in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Millienhagen, 05.06.2024

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Bürgermeisterin

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.

gez. i. A. Moltzahn
Leiter der Kämmerei

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

gez. i. A. Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter