Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer,
wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz alle Eigentümer verpflichtet sind, die Reinigung der anliegenden Gehwege sowie der Rinnsteine vor ihrem Grundstück sicherzustellen.
Hierzu haben wir Ihnen nachfolgend das Wichtigste zur Beachtung zusammengetragen:
Die Straßenreinigung obliegt den Eigentümern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage (Reinigungspflichtige). Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person bzw. Firma mit der Reinigung zu beauftragen.
Zu reinigen sind alle an das Grundstück grenzende Verkehrsflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Dazu zählen u.a. Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Parkstreifen, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen, Rabatten und Straßenbegleitgrün ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. Die zu reinigende Fläche erstreckt sich auf die Grundstücksbreite zur Straße bis zur Straßenmitte.
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat sowie Rasenmahd. Sie umfasst weiterhin das Entfernen von Gras und Unkraut, das zwischen den Befestigungsmaterialien (z. B. Gehwegplatten, Borden) der Verkehrsflächen herauswächst.
Das Ordnungsamt führt in gewissen Abständen in allen Gemeinden des Amtes Straßenreinigungskontrollen durch. Die Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann u.a. mit einem Bußgeld belegt werden.
Ich bedanke mich für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis und freue mich auch weiterhin mit Ihnen gemeinsam dafür zu sorgen, dass unsere Dörfer schön und damit lebenswert bleiben.
Freundlichst