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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 7/2026
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz

Der Abdruck erfolgt hier informativ. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Internet (www.amt-franzburg-richtenberg.de) am 23.06.2026.

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024, S. 270) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz vom 28.01.2026 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Anderung der Hauptsatzung erlassen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz vom 21.01.2025, in der Fassung der 1. Anderung vom 16.07.2025, wird wie folgt geändert:

1. Der § 2 Ortsteile wird wie folgt um den Satz 3 ergänzt:

„Die räumliche Abgrenzung eines jeden Ortsteils der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ist in Anlage 1 dokumentiert. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Hauptsatzung."

2. Anlage 1 - Darstellung der Ortsteile

Der Hauptsatzung wird die Anlage 1 „Ortsteile _Gemeinde_Millienhagen_Oebelitz" zur Darstellung der Ortsteile beigefügt.

3. Der § 6 (1) a) wird ergänzt um:

„mit Ausnahme von Auftragsvergaben,"

4. Der § 6 (3) wird erweitert um Buchstabe d) neu:

„d) die Lustimmung nach g 36 a BauGB (zur Vereinbarkeit von Vorhaben mit

städtebaulichen Vorstellungen).

Die nachfolgenden Buchstaben ändern sich entsprechend.

Artikel II

Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Millienhagen-Oebelitz, 23.06. 2026

 

 

 

Andreas Horn
Bürgermeister