Der Abdruck erfolgt hier informativ. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Internet (www.amt-franzburg-richtenberg.de) am 23.06.2026.
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024, S. 270) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz vom 28.01.2026 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Anderung der Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz vom 21.01.2025, in der Fassung der 1. Anderung vom 16.07.2025, wird wie folgt geändert:
„Die räumliche Abgrenzung eines jeden Ortsteils der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ist in Anlage 1 dokumentiert. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Hauptsatzung."
Der Hauptsatzung wird die Anlage 1 „Ortsteile _Gemeinde_Millienhagen_Oebelitz" zur Darstellung der Ortsteile beigefügt.
„mit Ausnahme von Auftragsvergaben,"
„d) die Lustimmung nach g 36 a BauGB (zur Vereinbarkeit von Vorhaben mit
städtebaulichen Vorstellungen).
Die nachfolgenden Buchstaben ändern sich entsprechend.
Die 2. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Millienhagen-Oebelitz, 23.06. 2026