Durch die Steuerabteilung des Amtes Franzburg-Richtenberg wurden Änderungsbescheide über Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer verschickt. Grundlage hierfür bildet der Beschluss 03/23 der Gemeindevertretung Glewitz vom 18.01.2023 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg Nummer 03, erschienen am 03. März 2023.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 360 v. H. und für die Grundsteuer B auf 435 v. H. festgesetzt.
Die Bemessungsgrundlage für die Ersatzbemessung ändert sich entsprechend.
Laut § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz entsteht die Gebührenschuld am 01. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Bescheide besitzen Dauerwirkung.
Bis zur Erteilung eines neuen Steuerbescheides sind die Zahlungen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig. Ein neuer Steuerbescheid ergeht nur, wenn sich der festgelegte Hebesatz bzw. die Bemessungsgrundlagen verändert haben oder wenn ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen eingetreten ist.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde auf 400 v. H. festgesetzt. Eine Neuberechnung der Gewerbesteuer erfolgte auf den 01.01.2023.
im Auftrag