Durch die Steuerabteilung des Amtes Franzburg-Richtenberg wurden Änderungsbescheide über Grundbesitzabgaben für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Gewerbesteuer für das Jahr 2023 verschickt. Grundlage hierfür bildet der Beschluss 20/22 der Gemeindevertretung Weitenhagen vom 19.12.2022 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg Nummer 03, erschienen am 03. März 2023.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 323 v. H. festgesetzt, der Hebesatz für die Grundsteuer B ändert sich nicht und bleibt bei 396 v. H.
Laut § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz entsteht die Gebührenschuld am 01. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Des Weiteren wurde festgesetzt, dass dieser Bescheid solange gilt, bis ein neuer Bescheid ergeht. In den folgenden Kalenderjahren ist die Steuer jeweils am 15.02.,15.05.,15.08. und 15.11. des Jahres fällig. Ein neuer Steuerbescheid ergeht nur, wenn sich der festgelegte Hebesatz oder die Bemessungsgrundlagen verändert haben oder wenn ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen eingetreten ist.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde auf 381 v. H. festgesetzt. Eine Neuberechnung der Gewerbesteuer erfolgte auf den 01.01.2023.
im Auftrag