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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung: 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf

1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Splietsdorf hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf festgestellt. Durch den Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgte am 19.06.2024 (Aktenzeichen 511.140.01.10148.24) die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans.

Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit bekanntgemacht.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Ablauf des Tages ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg rechtswirksam. Ab diesem Tag kann jedermann die Flächennutzungsplanänderung, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung im Amt Franzburg-Richtenberg während der folgenden Zeiten einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Ort der Einsichtnahme:

Amt Franzburg Richtenberg

Bauamt

Ernst-Thälmann-Straße 71

18461 Franzburg

Zeit der Einsichtnahme:

Montag:

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:

07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Die Planunterlagen können auch auf der Website des Amtes Franzburg-Richtenberg unter

https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/solarpark-splietsdorf/

und im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.

Die Änderungsfläche der 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Gesamtfläche von rd. 7,5 ha und befindet sich östlich der Ortslage Holthof, parallel zur Bahntrasse der Bahnstrecke Neubrandenburg-Stralsund („Berliner Nordbahn“).

Im Umgriff der Änderungsfläche liegen folgende Flurstücke und Flurstücksteile: 5 (tlw.), 6 (tlw.), 7/5 (tlw.), 26 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Holthof.

Die Lage der Änderungsfläche der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Hinweise:

Verletzung von Vorschriften (§ 215 BauGB und § 5 KV M-V)

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Splietsdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023, GVOBl. MV S. 934, 939) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, können nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Splietsdorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.

Splietsdorf, den 02.08.2024

Abbildung: Änderungsfläche der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Splietsdorf (rote Strichlinie)