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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 8/2025
Amt Franzburg-Richtenberg
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Ortsübliche Bekanntmachung eines Grenztermins


Dipl.-Ing. (FH) Tim Riedel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Vermessungsstelle (Stelle nach $ 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Vermessungsobjekt*:

Gemeinde:

Velgast

Gemarkung:

Velgast

Flur:

1; 2; 11

Flurstück(e):

63/65,107/26,107/34,107/37,108/1,108/2,109/4, 112; 87,88; 215,216

Lagebezeichnung:

Straße von Hövet nach Velgast

* Vermessungsobjekte sind die Flurstücke, für die eine Amtshandlung nach dem GeoVermG M-V beantragt oder von Amts wegen durchgeführt wird.

Mitteilung eines Grenztermins (Ortsübliche Bekanntmachung)

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193, 204) geändert worden ist,

am 02.09.2025 um 10:15 Uhr

- Treffpunkt: vor der Brücke über die Barthe, Straße Velgast-Hövet -

ein Grenztermin abgehalten, der hiermit den Eigentümern der folgenden Flurstücke mitgeteilt wird, da die Adressen nicht ermittelbar sind:

Gemeinde Velgast, Gemarkung Velgast, Flur 2, Flurstück 164

In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der(des) Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder zur Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist.

Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Besondere Hinweise:

1. Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durchgeführt werden.

Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben.

2. Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

(z. B. Tag des Aushangs, der Veröffentlichung im Amtsblatt oder

auf der Website der Kommune)

Ende am:

(z. B. Tag der Beendigung der Veröffentlichung)

Ort. Datum / Unterschrift