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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 8/2025
Amt Franzburg-Richtenberg
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Ortsüblichen Bekanntmachung der Offenlegung


Dipl.-Ing. (FH) Tim Riedel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Vermessungsstelle (Stelle nach $ 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Vermessungsobiekt:*

Gemeinde:

Velgast

Gemarkung:

Velgast

Flur:

1; 2; 11

Flurstück(e):

63/65,107/26,107/34,107/37,108/1,108/2,109/4, 112; 87,88; 215,216

Lagebezeichnung:

Straße von Hövet nach Velgast

* Vermessungsobjekte sind die Flurstücke, für die eine Amtshandlung nach dem GeoVermG M-V beantragt oder von Amts wegen durchgeführt wird.

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch eine einmonatige Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde Velgast, Gemarkung Velgast, Flur 2, Flurstück 164.

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der oben angegebenen Vermessungsstelle während der Geschäftszeiten:

Mo. - Do.:

10:00 Uhr - 16:00

Fr.:

10:00 Uhr - 14:00 Uhr

in der Zeit vom 03.09.2025 bis zum 03.10.2025.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Entscheidend für die Wahrung der Widerspruchsfrist ist der Eingang des Widerspruchs bei der Vermessungsstelle bzw. der Tag der Kenntnisnahme des Widerspruchs durch die Vermessungsstelle.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestatigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:.

(z. B. Tag des Aushangs, der Veröffentlichung im Amtsblatt oder auf

der Website der Kommune)

Ende am:.

(z. B. Tag der Beendigung der Veröffentlichung)

Ort, Datum / Unterschrift