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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Ausfertigung

Staatliches Amt für

Landwirtschaft und Umwelt

Vorpommern

Az: 33233-5433.31

Bekanntgabe der Veränderungssperre im Flurneuordnungsverfahren „Nehringen"

Im Flurneuordnungsverfahren „Nehringen", Gemeinden Grammendorf, Deyelsdorf, Glewitz und Stadt Dargun, Landkreise Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte wurden auf Grund des 1. Änderungsbeschlusses vom 18.10.2007 Flurstücke zum Verfahrensgebiet hinzugezogen, für die gem. § 34 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 mit späteren Änderungen folgende Veränderungssperre angeordnet wird:

Von der Bekanntgabe dieser Veränderungssperre bis zur Unanfechtbarkeit des Flurneuordnungsplanes dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde

  1. die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden, soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehört,

  2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen weder errichtet, wesentlich verändert noch beseitigt werden,

  3. Bäume, Sträucher, Gehölze und ähnliches nicht beseitigt werden.

Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im Flurneuordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand wiederherstellen lassen.

Im Falle der Ziffer 3 müssen Ersatzpflanzungen angeordnet werden (§ 34 FlurbG).

Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus nur mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde vorgenommen werden, andernfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann (§ 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zutreffenden Maßnahmen handelt die Flurneuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde.

Verstöße gegen die in den § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 85 Nr. 5 FlurbG genannten Tatbeständen können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG).

Betroffen hiervon sind folgende Flurstücke:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Veränderungssperre kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden.

Stralsund, 31.07.2023

Im Auftrag

gez. Garbers

LS

Abteilungsleiter
Integrierte ländliche Entwicklung

Ausgefertigt:

Stralsund, 03.08.2023

Im Auftrag