Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz — 24106 Kiel, 22. August 2023
und Dienstleistungen der Bundeswehr — Feldstraße 234
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
- Schutzbereichbehörde -
Bonn, 17. August 2023
Aufhebung einer Schutzbereichsanordnung
Mit Anordnung vom 3. September 2012, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr. I/069MV/1 wurde ein Gebiet in der Stadt Grimmen und der Gemeinde Splietsdorf, Kreis Vorpommern-Rügen, Land Mecklenburg-Vorpommern zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Grimmen 2 DFMG (1) erklärt.
Diese Anordnung wird aufgrund des § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl.I, S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Greifswald,
Domstraße 7,
17489 Greifswald
erhoben werden.
Im Auftrag
Die öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - vom 21. Juni 2017 verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.
Im Auftrag