Abbildung 1: Übersicht 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zandershäger Weg“ Stadt Richtenberg
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Information über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 3 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Richtenberg hat in der öffentlichen Sitzung am 10.07.2023 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zandershäger Weg“, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gefasst.
1. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6
„Zandershäger Weg“ Stadt Richtenberg befindet sich im Südosten der Stadt Richtenberg und schließt an bestehende Wohnbebauung an. Durch den Geltungsbereich werden in der Flur 1, Gemarkung Richtenberg
die Flurstücke 489/9, 489/10, 489/11 vollständig
und das Flurstück 488 teilweise
überplant.
Im Norden grenzt die Straße „Zandershäger Weg“ mit entsprechender Wohnbebauung in offener Bauweise. Im Osten begrenzt ebenfalls der „Zandershäger Weg“ mit anschließenden Grünland das Plangebiet. Im Süden findet das Vorhaben durch eine Grünfläche mit einem Sendemast seinen Abschluss. Im Westen wurde die Umgebung ebenfalls mit offener Wohnbebauung verdichtet. Daran schließt sich das Gelände des ehemaligen Krankenhauses der Stadt Richtenberg, welches aktuelle einen häuslichen Krankenpflegedienst beherbergt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Richtenberg umfasst ca. 0,4 ha.
Das Verfahren zur 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Zandershäger Weg“ Stadt Richtenberg wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitiger Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Mit Beschlussfassung in der Stadtvertretersitzung am 13.09.2021 und hat die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 „Zandershäger Weg“ beschlossen.
Nach Bekanntmachung und Anzeige beim Landkreis Vorpommern-Rügen hat dieser Bebau-ungsplan seine Rechtskräftigkeit erlangt.
Durch den Vorhabensträger wurden Änderungswünsche zum Bebauungsplan angezeigt. Eine
Änderung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches (Verkehrsfläche) und die Festsetzung der Baugrenzen innerhalb des Planbereiches.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Öffentlichkeit wird, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Gelegenheit gegeben sich innerhalb der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern.
Die entsprechenden Unterlagen zum Verfahren werden in der Zeit vom 18.09.2023 bis 20.10.2023 nach Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg im Amt Franzburg-Richtenberg in 18461, Ernst-Thälmann-Straße 71 im Bauamt, zu folgenden Sprechzeiten:
| Montags | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstags | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Sowie zu weiteren Terminen, nach telefonischer Abstimmung mit Herrn Stoll unter der Telefonnummer – 038322-54140.
Weiterhin können im Internet, auf der Homepage der Stadt Richtenberg unter https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/bekanntmachung-richtenberg-b-plan-nr-6/
und im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene die ausgelegten Unterlagen von jedermann eingesehen werden.
Im Rahmen der durchzuführenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden.
Richtenberg, den 28.08.2023