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Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg Richtenberg
Ausgabe 9/2025
Gemeinde Papenhagen
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Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Papenhagen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.07.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme ohne Umschuldungen wird festgesetzt von bisher 1.290.000 EUR auf 1.380.000 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher 501.321,00 EUR

auf 508.971,00 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Der Stellenplan wurde nicht geändert.

§ 7

Übertragungsvermerk

Der Übertragungsvermerk wurde nicht geändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Papenhagen, den 16.07.2025

Gez. Andy Lemke
Bürgermeister
Hinweis:

Die Gemeindevertretung Papenhagen hat am 16.07.2025 mit Beschluss-Nr.: 20/25 die erste Nachtragshaushaltssatzung und den ersten Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen ist am 12.08.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V wird ein Teilbetrag des in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.318.800 Euro genehmigt.

2.

Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 KV M-V wird ein Teilbetrag des in § 4 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von 493.571 Euro genehmigt.

3.

Die Entscheidung ergeht verwaltungsgebührenfrei.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme einen Monat nach der Bekanntgabe im Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten im Amtsgebäude des Amtes Franzburg- Richtenberg in den Räumen der Kämmerei öffentlich aus.

Gez. i. A. Urtel
Leiterin der Kämmerei

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Gez. i. A. Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter

[1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen