Der Abdruck erfolgt informativ. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Internet (www.amt-franzburg-richtenberg.de) am 16.07.2026.
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, S. 270) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Papenhagen vom 08.07.2026 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Papenhagen vom 20.12.2024, in der Fassung der 1. Änderung vom 22.06.2026 wird wie folgt geändert:
1. Der § 9 (1) Entschädigungen wird wie folgt geändert:
„Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.200 €.“
Die 2. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Papenhagen, 16.07.2026
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.