Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Sandhagen zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung ein.
| Datum: | 28.02.2023 |
| Uhrzeit: | 19:00 Uhr |
| Ort: | Dorfstraße 4 (Olle School), 17099 Galenbeck OT Sandhagen |
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Sandhagen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht des Vorstandes |
| 3. | Bericht des Kassenverwalters |
| 4. | Diskussion |
| 5. | Bestätigung des Berichts des Vorstandes |
| 6. | Bestätigung des Kassenberichts |
| 7. | Entlastung des Vorstandes und des Jagdvorsteher |
Jagdvorsteher
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten, seinen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, dies gilt auch für Eheleute. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
- Für einen Imbiss und Getränke ist gesorgt.