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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedlandüber die Aufstellung und Auslegung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a – Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg 

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 07.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung und Auslegung des Vorentwurfs zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a - Erweiterung Biogaspark Friedland - Schwarzer Weg gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich ist der Übersichtskarte zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 4/2 (teilweise), 4/3, 6/3 (teilweise) der Flur 9, Gemarkung Friedland.

Der Vorentwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a - Erweiterung Biogaspark Friedland - Schwarzer Weg und die Begründung liegen

vom 06.02.2023 bis zum 10.03.2023

im Rathaus des Amtes Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, zu folgenden Sprechzeiten

Di.

09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Mi.

09:00 - 12:00 Uhr

Do.

13:00 - 16:00 Uhr

öffentlich aus. Einsicht in alle Unterlagen kann im Amt für Bau und Ordnung, Z. 2.12, genommen werden.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Homepage amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a - Erweiterung Biogaspark Friedland - Schwarzer Weg eingestellt.

Aufgrund möglicher Einschränkungen des Besucherverkehrs im Rathaus im Zusammenhang mit der Eindämmung des SARS CoV-2, Corona-Virus, die unter Umständen eine Einsichtnahme im Rathaus ausschließt bzw. erschweren, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Frau Enenkel, 039601 277-71 bzw. a.enenkel@friedland-mecklenburg.de. Die Unterlagen werden Ihnen dann postalisch oder per E-Mail zur Einsicht übermittelt. Sämtliche Stellungnahmen können Sie dann weiterhin postalisch, per E-Mail oder zur Niederschrift per Telefon übermitteln.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Friedland, 27.01.2023

Frank Nieswandt

Bürgermeister