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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Sehr geehrte Grundeigentümer der Gemeinde Datzetal,

zunächst wünsche ich Ihnen allen ein gesundes neues Jahr 2024.

Es dürfte Ihnen allen in der Vorweihnachtszeit nicht entgangen sein, dass die in der Gemeindevertretung beschlossene Änderung der Satzung zur Deckung der Gebühren der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge umgesetzt und die Beitragsbescheide rückwirkend ab dem Jahr 2020 entsprechend der Kalkulation und der Beschlussfassung versendet wurden. Diese Beitragsbescheide sind mit z. T. erheblichen Mehrbelastungen verbunden und treffen jeden Grundeigentümer innerhalb des Gemeindegebietes, sodass die Aufregung darum natürlich nachvollziehbar ist.

Die Beitragsgrundlage des Wasser- und Bodenverbandes Landgraben hat sich bereits 2021 geändert. Die geänderte Veranlagungsregel sieht eine Erhöhung des Zuschlages für Siedlungsflächen von 300 auf 600 % vor. Ebenfalls ist die Beitragseinheit bei den Wasser- und Bodenverbänden Landgraben und Untere Tollense/Mittlere Peene gestiegen. Die Gemeinde ist für diese Beitragsbescheide bereits vollständig in Vorleistung gegangen und rechnet nun erst gegenüber allen Grundeigentümern ab. Dabei greift die Möglichkeit der rückwirkenden Festsetzung von Kommunalabgaben von 4 Jahren.

Im Zuge einer Rückfrage zur Kalkulationsgrundlage ist ein Fehler entdeckt worden. Dies ist durch einen Matrix-Fehler entstanden. Alle Bescheide der "klassischen" Einfamilienhausbesitzer deren Gebühr sich anhand der Grundstücksgröße in der Kategorie "Siedlungsfläche" bemisst sind nach wie vor korrekt. Jedoch sind von dem Matrix-Fehler insbesondere landwirtschaftliche Flächen betroffen - hier sind alle Berechnungen im Bereich des WBV untere Tollense/ Mittlere Peene für die Jahre 2020 und 2021 zu hoch angesetzt worden. Ebenfalls sind im Bereich des WBV Landgraben alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen für das Jahr 2020 zu hoch berechnet worden. Damit sind Änderungen zugunsten der Eigentümer notwendig. Diese Bescheide werden für das Jahr 2020 bzw. 2020 und 2021 auch bei allen Grundbesitzern, die kein Widerspruch eingelegt haben, automatisch korrigiert. Alle bereits überzahlten Beträge werden erstattet.

Alle Berechnungen ab 2021 (WBV Landgraben) bzw. 2022 (WBV untere Tollense/ Mittlere Peene) sind korrekt, sodass auch die neu versendeten Gebührenbescheide für das Veranlagungsjahr ab 2024 richtig sind.

im Auftrag
Anna Enenkel
Leiterin Bauamt