zunächst wünsche ich Ihnen allen ein gesundes neues Jahr 2024.
Es dürfte Ihnen allen in der Vorweihnachtszeit nicht entgangen sein, dass die in der Gemeindevertretung beschlossene Änderung der Satzung zur Deckung der Gebühren der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge umgesetzt und die Beitragsbescheide rückwirkend ab dem Jahr 2020 entsprechend der Kalkulation und der Beschlussfassung versendet wurden. Diese Beitragsbescheide sind mit z. T. erheblichen Mehrbelastungen verbunden und treffen jeden Grundeigentümer innerhalb des Gemeindegebietes, sodass die Aufregung darum natürlich nachvollziehbar ist.
Die Beitragsgrundlage des Wasser- und Bodenverbandes Landgraben hat sich bereits 2021 geändert. Die geänderte Veranlagungsregel sieht eine Erhöhung des Zuschlages für Siedlungsflächen von 300 auf 600 % vor. Ebenfalls ist die Beitragseinheit gestiegen. Die Gemeinde ist für diese Beitragsbescheide bereits vollständig in Vorleistung gegangen und rechnet nun erst gegenüber allen Grundeigentümern ab. Dabei greift die Möglichkeit der rückwirkenden Festsetzung von Kommunalabgaben von 4 Jahren.
Im Zuge einer Rückfrage zur Kalkulationsgrundlage ist hier nun ein Fehler entdeckt worden. Dies ist durch einen Matrix-Fehler entstanden. Alle Bescheide der "klassischen" Einfamilienhausbesitzer deren Gebühr sich anhand der Grundstücksgröße in der Kategorie "Siedlungsfläche" bemisst sind nach wie vor korrekt.
Jedoch sind von dem Matrix-Fehler insbesondere land- und forstwirtschaftliche Flächen betroffen - hier sind alle Berechnungen für die Jahre ab 2021 zu hoch angesetzt worden. Damit sind Änderungen zugunsten der Eigentümer notwendig. Diese Bescheide werden ab 2021 auch bei allen Grundbesitzern, die kein Widerspruch eingelegt haben, automatisch korrigiert. Alle bereits überzahlten Beträge werden erstattet.