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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16a „Erweiterung Biogaspark Friedland - Schwarzer Weg“ der Stadt Friedland

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat in der Sitzung vom 06.12.2023 den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16a „Erweiterung Biogaspark Friedland- Schwarzer Weg“ gefasst. Die Amtliche Bekanntmachung wird wiederholt. Die Satzung tritt mit Ablauf des 26.01.2024 in Kraft.

Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

ÜBERSICHTSPLAN

Alle Interessierten können die Satzung sowie Begründung nebst Anlagen im Rathaus der Stadt Friedland, Bauamt, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Alle Unterlagen können zudem auf der Homepage amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, 1. Änderung Nr. 16a „Erweiterung Biogaspark Friedland- Schwarzer Weg“, eingesehen werden.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Friedland geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Außenbereichssatzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Friedland, den 26.01.2024

gez. Frank Nieswandt
Nieswandt
Bürgermeister