Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft Abgabepflichtige, die im Kalenderjahr 2026 die gleichen Abgaben wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Die Grundbesitzabgaben und die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 werden gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 15 Kommunalabgabengesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Diese Festsetzung über Grundbesitzabgaben und Hundesteuer hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Abgabenbescheides.
Die Abgabepflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundbesitzabgaben und der Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Abgaben 2026 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz, IBAN: DE62150517320036010079 (Kto.-Nr.: 36010079), BIC: NOLADE21MST (BLZ: 15051732)
Deutsche Kreditbank, IBAN: DE72120300000000300798 (Kto.-Nr.: 300798), BIC: BYLADEM1001 (BLZ 12030000)
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE65ZZZ00000101522
Gegen diese Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Friedland, Riemannstr. 42, 17098 Friedland schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Einlegung des Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung, die Beiträge pflichtgemäß zu zahlen.
Stadt Friedland | Amt Friedland |
gez. Nieswandt | gez. Dr. Lentz-Becker |
Bürgermeister | Amtsvorsteherin |