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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Galenbeck über die erneute Entwurfsauslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Galenbeck „Solarpark – Am alten Bahndamm“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Galenbeck hat mit Beschluss vom 01.06.2023 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark – Am alten Bahndamm“ in der Fassung vom April 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt und beläuft sich auf eine Gesamtfläche von etwa 111,5 ha.

Er umfasst innerhalb des Planteil 1 mit einer Flächengröße von etwa 28,2 ha ganz oder in Teilflächen die Flurstücke 7/1, 7/2, 10/1, 11, 12/1, 13/3, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 25/2, 26/1, 26/2, 27/1, 27/2, 29/1, 29/2, 30/1, 30/2, 31/1, 31/2, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, und 40 in der Flur 1, Gemarkung Sandhagen.

Innerhalb des Planteil 2 umfasst er mit einer Flächengröße von etwa 78,1 ha ganz oder in Teilflächen die Flurstücke 1/6, 2/1, 3/1 und 5/4 in der Flur 2, Gemarkung Sandhagen sowie ganz oder in Teilflächen die Flurstücke 35/1, 36/5, 47/3, 48, 62/5, 79, 84/1, 87, 88, 89/1, 103, 104 und 105 in der Flur 3, Gemarkung Sandhagen.

Planteil 3 mit einer Flächengröße von etwa 5,1 ha umfasst Teilflächen der Flurstücke 2/1, 3/1 und 5/4 in der Flur 2, Gemarkung Sandhagen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark – Am alten Bahndamm“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom April 2023, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 15.08.2023 im Rathaus des Amtes Friedland bereits öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung war nur im Internet veröffentlicht, jedoch nicht über die Neue Friedländer Zeitung. Daher wird die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen wiederholt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark – Am alten Bahndamm“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom April 2023, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen

nochmals in der Zeit vom 01.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023

im Rathaus des Amtes Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, zu folgenden Sprechzeiten

Di.

09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Mi.

09:00 - 12:00 Uhr

Do.

13:00 - 16:00 Uhr

öffentlich aus.

Einsicht in alle Unterlagen kann im Bauamt, Z. 2.12, genommen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung (039601 277-71) möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Friedland amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Gemeinde Galenbeck, Bauleitplanung, Bauleitplanung Gemeinde Galenbeck, Solarpark – Am alten Bahndamm, sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ einsehbar.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Stellungnahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

3.

Biotoptypenkartierung

4.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

5.

Ergebnisse der faunistischen Erfassungen

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

-

Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich etwa 150 m östlich des Planteil 1 innerhalb einer Splittersiedlung der Ortslage Sandhagen.

-

Potenzielle Blendwirkungen auf Wohnstandorte und Verkehrswege können auf Grund der bestehenden und er geplanten Vegetationsstrukturen ausgeschlossen werden.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit,

Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

-

Der Bereich des geplanten sonstigen Sondergebietes ist als intensiv genutzte Äcker einzuschätzen.

-

Es besteht ein erhöhter Untersuchungsbedarf für Reptilien und Brutvögel (Offenland- und Gehölzbrüter).

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Biotoptypenkartierung,

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung

Ergebnisse der faunistischen Erfassungen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 111,5 ha und ist unversiegelt.

-

Es wurden gewichtete Mittelwerte der Ackerzahlen von 23 Bodenpunkten ermittelt.

-

Vollversiegelung auf einer Fläche von maximal 2.500 m².

-

Die Anlage von teilversiegelten Schotterwegen im Umfang von bis zu 25.800 m².

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Begründung zum Punkt 6. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Es handelt sich im Planungsraum überwiegend um Böden mit normaler Funktionsausprägung ohne besondere Bedeutung als Lebensraum für geschützte Pflanzen und Tiere.

-

Es handelt sich demnach um Böden mit untergeordneter Bedeutung für die Landwirtschaft.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Im Geltungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer.

-

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes berührt keine Wasserschutzgebiete.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,

Begründung zu Punkt 5.4 Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz

-

Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Weitenhagen liegt bei 12,1 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei 332 mm.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft

-

Durch die bisherige Nutzung als Intensivacker hat der Planungsraum selbst keine Bedeutung für die Erholungsnutzung.

-

Die Sichtbarkeit des Planungsraumes ist durch bestehende und geplante Sichtverschattungen sehr stark minimiert.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Baudenkmale.

-

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale.

-

Innerhalb der südlichen an den Geltungsbereich angrenzenden Waldflächen befinden sich eine Vielzahl Hügelgräbern sowie ein Schälchenstein die als Bodendenkmale verortet wurden.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich keine Schutzgebiete nationaler bzw. gemeinschaftlicher Bedeutung.

-

Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet erstreckt sich nördlich des Geltungsbereiches in 200 m Entfernung.

-

Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich südöstlich in ca. 900 m Entfernung.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere - nach Einschätzung der Gemeinde Galenbeck nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Friedland, 27.10.2023

gez. Prof. Dr. Steike
Bürgermeister